Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 190

Ich möchte kurz einige Erklärungen zum Problem vorausschicken. – Unser Tiertransportgesetz für Schlachttiere ist das strengste in Europa und, weit darüber hinaus, vielleicht überhaupt in der ganzen Welt; ich kann das nicht so genau beurteilen. Der Zeitraum des Transportes ist auf sechs Stunden beziehungsweise 130 Kilometer auf der Autobahn beschränkt, und es muß der nächstgelegene inländische Schlachthof angefahren werden, um Tierleid zu vermeiden.

Die EU-Richtlinie beinhaltet zwar bezüglich der Fahrtstreckendauer eine höhere Transportzeit, nämlich im Normalfall acht Stunden und bei Spezialfahrzeugen mit entsprechender Ausstattung für bestimmte Tierarten bis zu 24 Stunden. Diese Regelung – das muß man dazusagen – betrifft aber nicht nur Schlachttiertransporte, sondern auch Lebendtiertransporte, zum Beispiel von Rindern, Schafen, Schweinen, Ziegen und Einhufern. Das heißt, die Regelung ist beinahe strenger als in Österreich. Das muß man auch sehen.

Das Problem war, daß ein deutscher Fahrer bestraft wurde, weil er länger als sechs Stunden lang mit seinem Schlachttiertransport unterwegs war. Konkret war er schon 23 Stunden lang in Österreich unterwegs. Er hat in Kärnten berufen und weiters Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Der Verwaltungsgerichtshof beantragte beim EuGH eine Vorabentscheidung, und diese Vorabentscheidung besagt verkürzt, daß der Schutz der Gesundheit der Tiere auch durch weniger einschneidende Maßnahmen als durch die Verkürzung der Transportzeit erreicht werden kann, daß unser nationales Gesetz den freien Warenverkehr beschränkt und deshalb die Aufhebung nötig ist. – So weit, so schlecht.

Da ein Widerspruch zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht richtlinienkonform auszulegen ist, hatte Österreich Handlungsbedarf, nämlich die Pflicht zur Rechtsbereinigung. Somit bewegen wir uns bei Gemeinschaftstransportübertretungen im rechtsfreien Raum.

In unserem nationalen Transportgesetz gibt es keine Strafbestimmung wegen Übertretung der Richtlinie, weil es ja auf die nationale Situation abgestimmt ist. Mit diesem Gesetzesantrag, bei welchem ich den Eindruck hatte, daß alle fünf Parteien dafür waren, wird dieses Manko behoben. Das ist der erste formale Schritt, aber die nächsten werden folgen. Wir haben nie gesagt, daß das jetzige schon das absolut tolle und endgültige Gesetz sein wird.

Zum einen wird ein Entwurf für ein adaptiertes, EU-konformes Tiertransportgesetz folgen, welches einem hohen Tierschutzstandard entspricht. – Herr Dr. Salzl, ich bitte Sie, mir ein bißchen Ihre Aufmerksamkeit zu schenken! – Wir wollen ein solches Gesetz, und Herr Minister Einem hat im Ausschuß auch angekündigt, daß auf Ministerebene und im EU-Bereich Verhandlungen darüber aufgenommen wurden. Herr Minister Einem und auch Herr Minister Molterer haben sich diesbezüglich schon stark gemacht. (Abg. Dr. Salzl: Seit 1997 läuft ein Verstoßverfahren!)

Weiters glaube ich, daß wir – da gehe ich mit Ihnen konform, Herr Dr. Salzl – bestehende Vorschriften auch auf ihre Vollzugstauglichkeit prüfen müssen, denn es bestehen offensichtlich und eindeutig Rechtsunsicherheiten. Wir werden Gespräche mit Exekutivbeamten führen und werden dem auf den Grund gehen. Verbesserungen werden bestimmt möglich sein, und Sie werden wahrscheinlich auch damit einverstanden sein! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Salzl.)

Herr Dr. Salzl! Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch sagen, daß ein Bundestierschutzgesetz auch diesbezüglich hilfreich wäre, denn die Tierquälerei wird in den Ländern noch unterschiedlich geregelt. Daß Tiertransporte vom tierschützerischen Standpunkt aus abzulehnen sind, wird niemand bestreiten, in diesem Punkt gehen wir konform. Aber solange die Förderung für Lebendtiertransporte aufrecht bleibt und solange der Transport auf der Straße so wenig kostet, wird es quer durch Europa Tierverschiebungen geben. Daher müssen wir das Übel an der Wurzel anpacken, nämlich bei den Förderungen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24


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