Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 194

linie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren beim Transport sowie zur Änderung der Richtlinie 90/425/EWG und 91/496/EWG, Ableitungsnummer L 340 vom 11. Dezember 1991, Seite 17, in der Fassung der Richtlinie 95/29/EG zur Änderung der Richtlinie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren beim Transport, Ableitungsnummer L 148 vom 30. Juni 1995, Seite 52, oder von Bestimmungen, mit denen die zitierte Richtlinie in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt wird, oder von Bestimmungen von Nicht-EU-Mitgliedern, die Regelungsgegenstände haben, welche denen der zitierten Richtlinie und ihrer Implementierungsnormen entsprechen) verhängt worden sind."

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Das ist unser Entschließungsantrag, der hiermit auch zur Abstimmung steht.

Weiters wollen wir, daß der vorgesehene Strafrahmen erweitert wird. Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend den Initiativantrag der Abgeordneten Parnigoni, Schwarzenberger, Parfuss Nummer 1092/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße – TGSt), das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der im Titel genannte Initiativantrag (in der Fassung des Ausschußberichtes 1933 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Der bisherige Inhalt des Art. I erhält die Ziffernbezeichnung 2. Zuvor wird folgende Ziffer 1 eingefügt:

1. in § 16 Abs. 1 lautet der Strafrahmen:

,ist mit einer Geldstrafe von 10 000 S bis 20 000 S zu bestrafen.‘

In § 16 Abs. 2 lautet der Strafrahmen:

,ist mit einer Geldstrafe von 15 000 S bis 50 000 S zu bestrafen.‘

In § 16 Abs. 3 lautet der Strafrahmen:

,ist mit einer Geldstrafe von 50 000 S bis 250 000 S zu bestrafen.‘"

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Weiters wollen wir im selben Sinne einen Abänderungsantrag zum genannten Initiativantrag der Abgeordneten Parnigoni, Schwarzenberger und Parfuss einbringen, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend den Initiativantrag der Abgeordneten Parnigoni, Schwarzenberger, Parfuss Nummer 1092/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße – TGSt), das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden


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