Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 207

Er darf auch keinen unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand verursachen und den Ländern, Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen, die ja für die Administration und Umsetzung zuständig sein werden, keine unzumutbaren Kosten aufbürden.

Schließlich muß vor einer Punktevergabe auch die Gefährlichkeit der Übertretung im Verwaltungsstrafverfahren konkret geprüft werden. Das heißt: Diese Punkte dürfen nicht einfach schematisch vergeben werden, sondern es muß auch individuell geprüft werden, ob ein solches Delikt unter gefährlichen Verhältnissen passiert, etwa derart, daß auf einer unübersichtlichen Strecke überholt wird. Das ist etwas ganz anderes, als wenn man zum Beispiel ein formales Delikt begeht. Uns geht es also darum, daß mit einer Punktevergabe immer auch eine ganz konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein muß.

Das bisherige System der Führerscheinentziehung enthält auch keine Anreize für betroffene Lenker, durch den freiwilligen Besuch von Verhaltenskursen und Einstellungstrainings ihr offensichtlich gestörtes Verhältnis zum Verkehr zu verbessern. Daher müssen Entziehungszeiten zum Beispiel durch entsprechende Einstellungstrainings, Nachschulungskurse, Trainingskurse et cetera verkürzt werden können.

Meine Damen und Herren! Niemand soll aber glauben, daß der Punkteführerschein ein Patentrezept gegen Verkehrsunfälle ist und daß damit automatisch und schlagartig die Zahl der Unfälle und die Zahl der Verkehrstoten sinken werden. Es ist schon einmal versucht worden, uns das weiszumachen, und zwar in der 0,5-Promille-Debatte. Die heutige Unfallbilanz spricht eine andere Sprache: Im vorigen Jahr ist die Zahl der Unfälle und die Zahl – vor allem durch Alkoholunfälle verursachten – Verkehrstoten noch deutlich zurückgegangen; im heurigen Jahr stellen wir bereits wieder ein klares Ansteigen dieser Zahlen fest.

Damit ist genau das eingetreten, was ich bereits vor eineinhalb Jahren hier von diesem Rednerpult aus gesagt habe und was auch durch internationale Studien sowohl in Schweden als auch in Holland bestätigt worden ist, nämlich daß die Einführung der 0,5-Promille-Grenze kurzfristig einen Rückgang bei den Alkoholfahrten bewirkt hat, bis eben die Autofahrer festgestellt haben, daß die Exekutive nicht in der Lage ist, dieses Gesetz entsprechend durchzusetzen, da weder ausreichend Personal noch entsprechende Ausrüstung vorhanden ist. Ein Anstieg auf das alte Niveau war die Folge, und das ist auch bei uns jetzt bereits eingetreten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Parnigoni – in Richtung der Abg. Tichy-Schreder –: Haben Sie auch geklatscht? Das wird eine Hetz für die Wirtschaft werden ...!)

Es gibt – damit komme ich zum Schluß meiner Ausführungen – vor allem drei Risikogruppen. Die Promille-Trinker über 0,8 Promille sind diejenigen, die heute die Alkoholunfälle verursachen. Noch immer liegt der Mittelwert bei den Alkoholunfällen bei 1,2 Promille, aber nicht irgendwo im Bereich von 0,5 Promille und 0,8 Promille.

Aber ein anderes Gefährdungspotential sind die Drogenkonsumenten, und darauf möchte ich noch zu sprechen kommen. Ein Wort zum Thema Drogen im Straßenverkehr: Wir stellen fest, daß – sowohl in Österreich als auch in der Bundesrepublik Deutschland – 10 Prozent aller Unfälle von Lenkern verursacht werden, die unter Drogen stehen. In der Bundesrepublik ... (Abg. Ing. Langthaler: 0,5 Promille Alkohol!) Die sind da nicht inkludiert. Gegen diese haben wir ja auch schon entsprechende Maßnahmen getroffen. (Abg. Ing. Langthaler: Gegen Widerstand von Ihnen!) Aber ich weiß: Immer wenn es um Drogen geht, wollen Sie davon nichts wissen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Langthaler: O ja! – Weitere Zwischenrufe.)

Meine Damen und Herren! Sie haben sich in dieser Frage wieder ganz klar deklariert. Wir jedenfalls wollen dagegen etwas unternehmen. Es wurde ein diesbezüglicher Initiativantrag von der Volkspartei hier in diesem Hause eingebracht. Leider ist die SPÖ bis jetzt nicht bereit gewesen, bei unserem Initiativantrag mitzugehen, und deshalb ist in dieser Legislaturperiode diesbezüglich auch nichts geschehen. (Abg. Dr. Pumberger: Warum habt ihr das abgelehnt?)

Ich möchte aber darauf hinweisen, daß wir vor rund einem Jahr – am Ende der lange währenden Beratungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, der zu diesem Thema tagte – beschlossen haben, daß der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr sowie der Bundesmini


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