Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 221

bekommen haben, nichts anderes ist als ein Spiegelbild der Gesellschaft, durch das aufgezeigt wird, welche Belange umgesetzt werden sollen beziehungsweise welche Wünsche und Forderungen es von seiten der Bevölkerung gibt.

Der Petitionsausschuß hat – obwohl er immer so bewertet wird, als ob er keinen Stellenwert hätte – sehr wohl einen Stellenwert, auch wenn dieser Stellenwert nach wie vor ein niedriger ist. Dieser Ausschuß gehört unbedingt aufgewertet!

Es ist meiner Ansicht nach zuwenig, daß der Petitionsausschuß nur das Recht hat, Stellungnahmen einzuholen. Es gibt nicht einmal eine gesetzliche Frist dafür, bis wann die Stellungnahmen vorhanden sein müssen. Eigentlich wären das sechs Wochen. Treffen die Stellungnahmen aber innerhalb dieses Zeitraums nicht ein, dann sind sie eben nach sechs Wochen noch immer nicht da. Deshalb werden die Wünsche der Bevölkerung zum Großteil sehr lange herumgeschickt, bevor es zu einer Beantwortung oder zur Umsetzung kommt. Daß es so ist, finde ich schade.

Ich finde es auch schade, daß im Petitionsausschuß das Geplänkel zwischen SPÖ und ÖVP gerade im letzten halben Jahr sehr deutlich hervorgetreten ist, indem man Bürgerinitiativen und Petitionen einfach vertagt hat – vertagt auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, wobei jedem klar war, daß er in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen wird.

Ich glaube, man sollte die Bevölkerung mit solchen Vertagungen nicht zum Narren halten. Die Bevölkerung weiß, warum sie eine Petition einbringt, daher müßte es unsere Verantwortung sein, diese Bürgerinitiativen zu behandeln oder zurückzuweisen. Ich denke, daß überdacht werden sollte, ob die Vertagungsmöglichkeit in einem Petitionsausschuß wirklich einen Sinn hat. Meiner Ansicht nach hat sie keinen Sinn, denn sie verzögert die Erfüllung der Wünsche der Bevölkerung. Das aber dürfte nicht der Fall sein. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, daß es den Grünen gelungen ist, aufgrund einer Petition – nämlich der Petition Nummer 45 – ein Thema auch mit Unterstützung der behinderten Menschen in Österreich ins Parlament zu bringen, nämlich "Nein zur Biomedizin-Konvention". Ich bin froh darüber und stolz darauf, daß es aufgrund meiner parlamentarischen Enquete im Jahre 1997 möglich wurde, daß über 100 000 Menschen diese Petition unterschrieben haben und daß es mehr als 130 Vereine gibt, die nein zur Biomedizin-Konvention sagen.

Daß diese Petition jetzt noch immer im Verfassungsausschuß liegt, ist eine Schande. Ich wünsche mir und hoffe sehr stark, daß sie sehr wohl noch in dieser Legislaturperiode behandelt und dieses Anliegen zu einem Abschluß gebracht wird. Ich fürchte aber, daß damit leider Gottes nicht mehr gerechnet werden kann. Aber es ist wenigstens gelungen, daß das Thema publik geworden ist, und es wird nicht gelingen – so wie es sich manche gewünscht haben –, daß die Biomedizin-Konvention von Österreich still und heimlich zu Lasten von behinderten Menschen und als Gefahrenquelle für alle einwilligungsunfähigen Personen ratifiziert wird. Das wird nicht gelingen, und darüber bin ich sehr froh!

Ich wünsche mir weiters, daß der Petitionsausschuß nicht nur ein Zuweisungsrecht hat, sondern auch klar zum Ausdruck bringen kann, was mit einer Petition oder einer Bürgerinitiative zu geschehen hat und in welcher Form es einer Gesetzesänderung oder einer Gesetzeswerdung bedarf. Ich glaube, daß sich dieses Recht der Bürgerinitiativenausschuß erkämpfen muß.

Ich wünsche mir, daß dieser Ausschuß in der nächsten Legislaturperiode entsprechend aufgewertet wird und einen hohen Stellenwert in der parlamentarischen Arbeit bekommt, daß die Anliegen und Interessen der Bevölkerung vom Petitionsausschuß nicht nur weitergeleitet, sondern im Ausschuß selbst ernsthaft diskutiert werden und daß auch Lösungsvorschläge für diese Bürgerinitiativen und Petitionen vom Petitionsausschuß an die einzelnen Ausschüsse gelangen, damit die Chance gegeben ist, daß Wünsche und Interessen der Bevölkerung ernstgenommen und auch umgesetzt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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