Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 220

Ich glaube, daß die Sorgen unserer älteren Mitbürger um eine verfassungsmäßige Absicherung ihrer Pensionen hier ernster zu nehmen gewesen wären, als es im Petitionsausschuß nach dem vorliegenden Bericht der Fall gewesen ist. Ich denke auch, daß einiges von dem, was die Bundesregierung gegen die berechtigten Anliegen und Wünsche der Senioren im Hinblick auf die Absicherung ihrer Pensionen vorgebracht hat, doch hinterfragt werden sollte. Ich glaube auch, daß beim Punkt 2 die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Begründung eines Pensionsanspruches von Frauen in Österreich heute nach wie vor ungenügend geregelt ist, denn wenn Sie sich den Text des Gesetzes, das derzeit in Kraft ist, ansehen, dann stellen Sie fest, daß eine Frau nahezu acht Kinder hintereinander in entsprechenden Abständen gebären muß, damit bei der derzeitigen Gesetzeslage ein Pensionsanspruch begründet wird. Ich glaube, daß das in der heutigen Gesellschaft und in der heutigen leider kinderarm gewordenen Zeit kein praktikabler Vorschlag ist und daß das, was die Bundesregierung derzeit zu Wege gebracht hat, ungenügend ist, um die Interessen der Frauen, in diesem Fall der kindererziehenden Frauen, in entsprechender Form zu berücksichtigen.

Ich hoffe daher, daß das, was für diese Legislaturperiode gültiges Wort des Petitionsausschusses zu dieser Problematik ist, nicht die endgültige Haltung in der Frage der Familienpolitik und der Politik im Hinblick auf die Absicherung der Frauen mit Kindern darstellt. Das wäre meiner Meinung nach ein Armutszeugnis für den österreichischen Sozialstaat.

Nun zum zweiten Punkt, zur Petition Nummer 51, die von den HCV-Betroffenen, von der Hepatitis-Liga Österreichs eingebracht wurde. Von den vorliegenden Punkten 1 bis 20, die von der Hepatitis-Liga angeführt worden sind, sind leider in der ablaufenden Legislaturperiode nur einige wenige umgesetzt worden. Für mich als Betroffenen und als Angehörigen der Hepatitis-Liga ist es besonders traurig, daß nur ein marginaler Bereich dieser Forderungen umgesetzt werden konnte, und zwar nicht hier im Petitionsausschuß, weil diese Angelegenheit ja zugewiesen worden ist, aber in den anderen Ausschüssen. Es ist als positiv zu erwähnen, daß wenigstens das Ministerium nunmehr nach jahrelangem Drängen und offensichtlich auch aufgrund der im Rahmen des ersten Hepatitis-Tages Österreichs im September 1998 erfolgten wissenschaftlichen Untermauerung endlich eine Verordnung zur Sterilisation von medizinischen Instrumenten, namentlich von Endoskopen, erlassen hat. Es ist auch als durchaus positiv zu vermerken, daß sich im Bereich der Blutsicherheit einiges zum Besseren gewendet hat. Es ist aber die Situation etwa im Bereich der Forschung unzureichend, und es ist im Bereich der Einrichtung von Hepatitisambulanzen noch immer nicht alles erreicht worden. Es muß traurigerweise festgestellt werden, daß die psychologische Betreuung von Angehörigen von HCV-Patienten und die Öffnung der ohnehin flächendeckend vorhandenen HIV-Ambulanzen dafür nicht erreicht werden konnten, sondern daß im Gegenteil abschlägige Anfragebeantwortungen von seiten des Ministeriums zu dieser Problematik vorliegen. Traurig ist schließlich auch, daß – mit einem einzigen Ausnahmefall, in dem die Generalklausel angewendet worden ist – auch die Regelungen bezüglich Berufskrankheit in diesem Bereich ungenügend sind und daß die Anerkennung als Berufskrankheit auch noch nicht in zufriedenstellender Form geregelt ist.

Ich glaube daher, daß das Thema HCV weder mit dem vorliegenden Bericht des Petitionsausschusses noch durch die Weiterleitung an die entsprechenden Gesundheitsausschüsse enderledigt worden ist, sondern daß diese Problematik das Hohe Haus auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen wird.

Allzu vieles ist offengeblieben, und ich bitte Sie, wenigstens die offengebliebenen Anliegen der Hepatitis-Liga ernster zu nehmen, als es bis dato geschehen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

22.20

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen zeigt ganz deutlich, daß der Inhalt der Bürgerinitiativen und Petitionen, die wir im Laufe der Jahre herein


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite