Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 219

Man hört noch immer nichts!) den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen zum Anlaß nehmen, in aller Kürze über die Bedeutung des Petitionsausschusses zu referieren.

Wenn man bedenkt, daß wieder einmal die Hälfte aller Petitionen in diesem Sammelbericht von Abgeordneten der Regierungsparteien eingebracht wurden, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob ein Instrument, das im Jahre 1867 – und Sie hören gut, meine Damen und Herren – eingeführt wurde, noch zeitgemäß ist. 1867, das war in der Zeit der Monarchie, und damit ist dieses Instrument Ausdruck eines Obrigkeitsstaates. Das heißt, das Instrument der Petition stammt aus einer Zeit, in der es dem Bürger unmöglich war, direkt und demokratisch mit der Gesetzgebung in Kontakt zu treten.

Mit dem Instrument der Bürgerinitiative allerdings wurde in unserer Demokratie für BürgerInnen die Möglichkeit geschaffen, sich direkt an das Parlament zu wenden und Anliegen vorzubringen. Auch für uns Abgeordnete gibt es zahlreiche Möglichkeiten, aktiv zu werden. Entschließungsanträge, Initiativanträge, schriftliche und mündliche Anfragen, Dringliche Anfragen, Anfragebesprechungen, Aktuelle Stunden, Enqueten und Enquetekommissionen, Prüfungsaufträge an den Rechnungshof und Untersuchungsausschüsse sind demokratische Instrumente, die auch genützt werden.

Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Schmidt: Untersuchungsausschüsse leider nicht!) Frau Chefin, Sie haben allerdings recht.(Ironische Heiterkeit des Abg. Scheibner.) Es gab aber eine Zeit, in der wir einen hatten. Ich hoffe, daß es wieder so sein wird.

Meine Damen und Herren! Es ist daher für mich völlig unverständlich, daß Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern von Vertretern der Zweidrittelmehrheit in diesem Hohen Haus als Petitionen überbracht werden. Wenn Anliegen beziehungsweise Forderungen von BürgerInnen ernst genommen werden, dann sollten sie nicht in Form von Petitionen, die, wie wir alle wissen, meistens schubladisiert werden, eingebracht werden, sondern sie sollten in Form von Anträgen (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Fischl: Danke für meine Bestätigung!) – danke! – oder aber von den jeweils zuständigen Regierungsmitgliedern als Regierungsvorlage im Parlament eingebracht werden.

De facto sollte es auch uns Abgeordneten ein Anliegen sein, daß der Petitionsausschuß nicht zu einer zahnlosen Institution verkommt. (Ruf bei den Freiheitlichen: Der war immer zahnlos!) Ich habe heute schon gehört, daß das ja der Wunsch mehrerer Fraktionen ist, und man wird sich sicher in der nächsten Legislaturperiode darüber noch Gedanken machen müssen.

Meine Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, daß Bürgerinitiativen ein wichtiges und ernstzunehmendes Instrument der direkten Demokratie sind. (Abg. Fischl: Sie sind wirklich meiner Meinung, Frau Kollegin! Ich bin richtig stolz darauf!) Wir sollten sie auch als solches behandeln und ernst nehmen.

Mein Vorschlag – vielleicht wird er berücksichtigt – ist daher, den Petitionsausschuß durch ein Antragsrecht aufzuwerten und dadurch politisch wirksamer zu machen. Das wäre ein wesentlicher Schritt in Richtung Fachausschüsse und würde eine neue Qualität des Demokratieverständnisses mit sich bringen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.15

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich mit zwei Petitionen aus dem vorliegenden Bericht beschäftigen, und zwar zunächst mit der Petition Nummer 35 und dann mit der Petition Nummer 51.

Was die Petition Nummer 35 betrifft, so bin ich, wie auch die freiheitliche Fraktion, eigentlich enttäuscht darüber, daß die Wünsche des Österreichischen Seniorenringes schlicht und einfach nicht zur Kenntnis genommen worden sind, sondern daß man geglaubt hat, mit der entsprechenden Stimmenmehrheit am 19. März von diesen Forderungen Abstand nehmen zu können.


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