Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 254

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlußwort.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Ausschußanträge, und zwar jeweils getrennt.

Zunächst stimmen wir ab über die dem Ausschußbericht 1989 der Beilagen beigedruckte Ent-schließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Entschließung sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Diese Entschließung ist einstimmig angenommen. (E 189.)

Jetzt stimmen wir ab über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1990 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch diese Kenntnisnahme erfolgt einstimmig. Sie ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 1002/A dem Justizausschuß zu.

37. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1103/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Bundesvergabegesetz 1997 geändert werden (1970 der Beilagen)

38. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1102/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1971 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 37 und 38 der Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Auf mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Gaugg das Wort. Freiwilllige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

0.31

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bei dieser Gesetzesänderung handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die insofern Bedeutung hat, als sie eine der wenigen Richtlinien ist, die zeitgerecht umgesetzt wird und noch innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Frist ihre gesetzliche Behandlung findet.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß die Sozialpartner der Regierungsparteien im Ausschuß für Soziales ihre Zustimmung für den Abänderungsantrag, den ich nunmehr einbringen werde – den Antrag der Abgeordneten Haupt und Gaugg betreffend den Entfall des "Montage-Privilegs" von drei Monaten –, signalisiert haben.

Wie wir aber jetzt hören, gibt es inzwischen die Zustimmung zumindest eines der Regierungspartner nicht mehr. Deshalb möchte ich dazu appellieren, daß zumindest die Sozialpolitiker in den Reihen der Regierungsparteien, die im Sozialausschuß die Verantwortung für die Arbeitnehmer Österreichs übernehmen wollen, diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben, denn es handelt sich dabei um eine wesentliche Verbesserung für die heimischen Arbeitnehmer, weil eine Dreimonatsfrist ein Unterlaufen der österreichischen Sozialrechte mit sich bringen würde.


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