Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 255

Daher noch einmal dieser Appell: Ich glaube nicht, daß es die österreichische Wirtschaft allzu sehr treffen würde, wenn man diesem einen Monat – es würde dazu vielleicht ein bißchen Mut brauchen, Herr Abgeordneter Feurstein! – doch die Zustimmung gäbe.

Etwas befremdend ist auch der Passus, wonach Vergehen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer bewertet werden sollen. Das ist auch ein Punkt, von dem ich meine, daß man etwas schärfere Maßnahmen ergreifen sollte. Letztlich sollte sich die heimische Wirtschaft insgesamt an die gesetzlichen Voraussetzungen halten. Es ist doch von Bedeutung, ob es einmal zu einer Übertretung mit einem ausländischen Arbeiter kommt oder ob gleich mehrere davon betroffen sind und es mehr oder weniger schon Usus ist.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Gaugg zum Antrag der Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Bundesvergabegesetz 1997 geändert werden (1103/A) in der Fassung des Ausschußberichtes (1970 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Ziffer 2 werden in § 7a Abs. 4 Z 1 die Worte "drei Monate" durch "einen Monat" ersetzt.

2. In Artikel 1 Ziffer 3 werden in § 7b Abs. 2 Z 1 die Worte "drei Monate" durch "einen Monat" ersetzt.

*****

Sollten die Regierungsabgeordneten diesem Abänderungsantrag zustimmen, so würden auch wir uns dazu entschließen, dieser EU-Richtlinie unsere Zustimmung zu erteilen.

Beim zweiten dieser Tagesordnungspunkte geht es darum, daß bei Entfall der Notstandshilfe wegen eines zu hohen Unterhalts die Selbstversicherung zu erleichtern ist. Das ist an und für sich ein richtiger Schritt. Fairer wäre es gewesen, wenn diejenigen, die aus diesem System hinausfallen, auch in Hinkunft eine kostenlose Weiterversicherung hätten, so wie das bei den Arbeitslosen der Fall ist. Das ist anscheinend nicht möglich. Aber da diese Entscheidung ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist, werden wir diesem Punkt zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Gaugg vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Ich erteile jetzt Frau Abgeordneter Reitsamer das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

0.34

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wenn man sich den Titel des Gesetzes anhört – Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Bundesvergabegesetz –, so klingt das allumfassend. Aber eigentlich ha


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