Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 256

ben wir es nur mit einem Torso zu tun. Eigentlich sollten wir heute hier das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz beschließen. Darüber wurde lange verhandelt. Es wurde Konsensbereitschaft nach allen Richtungen signalisiert, und es war bis auf Kleinigkeiten akkordiert. Dann aber haben wir über die Medien ausgerichtet bekommen, daß wir am Scheitern schuld wären. Tatsächlich gibt es aber darüber einen Konflikt zwischen dem ÖAAB und der Wirtschaftskammer: Was den einen zuviel war, war den anderen zuwenig – und umgekehrt. Das muß hier auch einmal gesagt werden dürfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Daß dieses Gesetz heute nicht zustande kommt, ist nicht nur zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer, sondern geht auch zu Lasten korrekt handelnder Arbeitgeber. Es kommt zu einer Wettbewerbsverzerrung.

Wenn Herr Kollege Feurstein im "Parlamentsmagazin" sagt, die positiven Anreize zur Vermeidung und Minderung von Schwarzarbeit fehlen in dem Gesetzentwurf, dann muß man das auf der Zunge zergehen lassen, meine Damen und Herren! Meint er jetzt, daß es Prämien geben sollte, damit ein Gesetz nicht unterlaufen oder gebrochen wird? Oder haben wir es schon noch mit Sanktionen zu tun, wenn Gesetze nicht eingehalten werden?

Jedenfalls mußten wir ein sehr wichtiges Gesetz zurückstellen. Ich kann nur hoffen, daß das nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag so bleiben wird.

Heute nehmen wir im wesentlichen EU-Anpassungen vor. Hervorheben möchte ich die Haftung des Generalunternehmers. Wir alle wissen, daß Fachkräfte heute mehr und mehr geleast werden. Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Zahl verdreifacht. 20 000 österreichische Arbeitnehmer in über 700 Überlasserfirmen sind davon betroffen. Meine Damen und Herren! Um diesbezüglich korrekte Abläufe zu sichern, bedarf es klarer Regelungen. Die Haftung des Generalunternehmers ist dazu sicherlich ein wichtiger Schritt.

Zum "Montage-Privileg" und zur Herabsetzung von drei Monaten auf einen Monat – dem Antrag der freiheitlichen Fraktion – muß ich sagen: Ich gebe ehrlich zu, daß ich das übersehen habe. Die Signale im Ausschuß waren so – das hat Kollege Gaugg richtig gesagt –, daß es noch zu einer positiven Entscheidung in der zweiten Lesung kommen sollte. Leider Gottes bleibt es jetzt bei der Beibehaltung von drei Monaten, obwohl ich keine sachliche Berechtigung dafür erkennen kann.

Einen Satz darf ich noch zum ASVG-Antrag sagen. Wir schließen hiermit eine Lücke im Krankenversicherungssystem für jene Frauen, die wegen Unterhaltsleistung keinen Notstandshilfeanspruch und damit auch keine Krankenversicherung haben. Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich mit ganz geringen Beiträgen krankenversichern zu lassen, was ich frauenpolitisch für immens wichtig halte. (Beifall bei der SPÖ.)

0.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Ihr Klub hat noch eine Redezeit von 17 Minuten. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

0.39

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Von den zur Debatte stehenden Materien möchte ich mich in erster Linie dem Antrag zum ASVG zuwenden, und zwar deswegen, weil er so harmlos wirkt, aber doch nur ein Nachläufer einer sehr unangenehmen Sache ist.

Ich erinnere dieses Haus daran, daß es der Verwaltungsgerichtshof war, der festgestellt hat, daß monatelang, über eine lange Periode ein Gesetz völlig falsch angewendet wurde. Man gewährte Frauen keine Notstandshilfe, obwohl nach den eindeutigen Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dieser Anspruch bestanden hatte, weil Unterhaltszahlungen nicht als Einkommen im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auszulegen waren. Das AMS hat das trotzdem so vollzogen, in der Meinung, daß es so schon richtig sein wird.


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