Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 260

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es müßte eigentlich für einen Arbeitgeber, wenn er aus den unterschiedlichsten Gründen ausländische Arbeitskräfte anfordert, eine Selbstverständlichkeit sein, sie auch gleich anzumelden und nicht erst am dritten Tag. Es ist schon vorgekommen, daß ausländische Arbeitnehmer am zweiten Tag einen Arbeitsunfall hatten und nach Hause gebracht werden mußten, weil sie noch nicht angemeldet waren und daher auch keine soziale Absicherung hatten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem vereinten Europa sollten wir alle dafür Sorge tragen, daß die Menschen aufeinander zugehen und nicht gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb werden wir Sozialdemokraten in der Gesetzgebung weiterhin (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Wenn ihr noch in der Regierung seid!) verstärkt für die Rechte ausländischer Arbeitnehmer eintreten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Wenn ihr noch in der Regierung seid! – Ruf bei der SPÖ: Herr Kollege Schöggl, sparen wir uns das!)

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

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Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuß vom 10.6. hatte etwas sehr Atypisches an sich: Es waren nur zwei Tagesordnungspunkte zu verhandeln; auf mehr konnte sich diese Regierungskoalition nicht mehr einigen, wie man sieht: Es geht nicht mehr. Man hat das ja heute auch schon wieder gesehen.

Zum ersten Punkt, zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes: Über diverse Unstimmigkeiten hinaus stört mich besonders diese Drei-Monats-Ausnahmeregelung für Montagearbeiten. Herr Kollege Feurstein! Wenn Sie behaupten, daß mit diesem Gesetz EU-Regelungen nachvollzogen worden sind, dann sage ich Ihnen, daß wir, wo wir doch sonst solche EU-Musterschüler sind, in diesem Fall der Montageregelungen die EU-Regelungen unterlaufen haben! (Abg. Dr. Feurstein: Gar nicht! Das ist total falsch! Total falsch!) Wir haben darüber hinausgeschossen. Wenn Sie behaupten, daß das im Sinne der Konsumenten sein soll, dann würde ich Sie bitten, mir das wirklich zu erklären. (Abg. Dr. Feurstein: Das erkläre ich Ihnen!) Das ist für uns alle nicht nachvollziehbar, denn eines steht fest: daß diese Regelung sowohl österreichische Arbeitnehmer als auch die österreichische Wirtschaft, die im Ausland tätig ist, diskriminiert und benachteiligt. (Abg. Dr. Feurstein: Österreichische Arbeitnehmer überhaupt nicht!)

Wenn Sie hier wieder Lobbyismus betreiben, dann ist das einfach nicht akzeptabel. Es sind nämlich im Ausschuß auch von Ihnen wie auch von der Frau Bundesministerin eindeutig positive Anmerkungen dazu gekommen. Ich würde Sie daher schon bitten, sich das zu überlegen und nicht dann immer nur nach faulen Ausreden zu suchen.

Zum zweiten zu behandelnden Tagesordnungspunkt haben meine Vorredner alle schon Stellung bezogen. Auch uns Freiheitlichen wäre es lieber gewesen, wenn man Frauen, die nach der Scheidung wegen Unterhaltsleistungen keine Notstandshilfe mehr bekommen und dadurch ihre Sozialversicherung verlieren, zum Nulltarif in ihrer vorher bestehenden Versicherung weiter behalten könnte. Das ist anscheinend auch nicht möglich. Es wäre nach unserer Vorstellung gerechter. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es ist nicht recht nachvollziehbar, daß man, während es für Menschen, die freiwillig aus dem Arbeitsprozeß ausgeschieden sind, eine kostenlose Anspruchsberechtigung nach § 122 ASVG gibt, von solchen, die eigentlich dem Arbeitsprozeß zur Verfügung stehen würden, weiterhin Beiträge verlangt und kassiert.

Es ist kein großer Wurf geworden – das haben Sie, Herr Kollege Feurstein, selbst gesagt –, es ist aber im Rahmen des Erträglichen. Es ist eine eindeutige Verbesserung der derzeitigen Situation, und deswegen werden wir Freiheitlichen in diesem Bereich zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

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