Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 47

35. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 968/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (1892 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 1 bis 35 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies der Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage in 1766 der Beilagen, Steuerreformgesetz 2000, in 1858 der Beilagen, und der Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird, in 1859 der Beilagen.

Ferner stehen all jene Anträge zur Verhandlung, die Sie in der Tagesordnung der heutigen Sitzung vorfinden. Ich glaube, ich erspare es mir jetzt, mehr als 30 Anträge im einzelnen vorzulesen. Ich darf dazu auf die schriftlich vorliegende Tagesordnung verweisen, in der alle Anträge im einzelnen aufgezählt sind, die wir unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 35 gemeinsam verhandeln.

Berichterstatterin des Finanzausschusses ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Sie hat aber nicht um eine mündliche Berichterstattung ersucht, und das ist ja nach der Geschäftsordnung möglich.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile das Wort dem ersten Kontraredner, Herrn Abgeordnetem Böhacker. Er hat eine freiwillige Redezeit von 15 Minuten vorgeschlagen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.08

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, zunächst ein wenig auf das Procedere der parlamentarischen Behandlung dieses sogenannten Steuerreformgesetzes 2000 einzugehen.

Erstens: Wieder einmal hat diese Bundesregierung nicht davon Abstand genommen, 23 verschiedene Gesetze in einem Sammelgesetz zusammenzufassen. Daß damit der Zugang zum Recht, sozusagen die Rechtszugangssicherheit gefährdet ist, scheint dieser Bundesregierung egal zu sein. Ich verweise darauf, daß nicht zuletzt der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Herr Professor Adamovich, solche Sammelgesetze mehrfach massiv kritisiert hat.

Zweitens: Die Regierung war nicht bereit, auch nur einen einzigen Beistrich an diesem sogenannten Reformgesetz über Antrag und nach dem Willen der Opposition zu ändern. Die gesamten Verhandlungen – beginnend beim informellen Ausschuß über den Finanzausschuß bis zum Unterausschuß – waren daher seitens der Bundesregierung und seitens der Regierungsparteien reine Alibiverhandlungen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Peter.)

Drittens: Die vom Herrn Präsidenten im Zuge der Tagesordnung nicht vorgelesenen 33 Oppositionsanträge, die heute auch in Behandlung stehen, sind in überwiegender Zahl seit fast dreieinhalb Jahren im Parlament eingebracht. Die meisten Anträge stammen von Jänner 1996. Das zeigt das Demokratieverständnis dieser Bundesregierung und dieses Parlaments, es zeigt, wie man mit der Opposition umgeht, wenn man deren Anträge dreieinhalb Jahre lang in der Schublade liegenläßt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.)

Viertens: Angesichts der nicht enden wollenden Kritik an diesem Steuerreformgesetz 2000 haben wir Freiheitlichen im Unterausschuß beantragt, man möge doch unabhängige Experten, Fachleute aus der Wissenschaft und aus den rechtsberatenden Berufen einladen, um ein Hearing durchzuführen.


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