Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 115

Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.37

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst den Formvorschriften Genüge tun und den Entschließungsantrag einbringen, auf den Kollege Trattner bereits Bezug genommen hat:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fischl, Mag. Firlinger, Dr. Krüger und Genossen betreffend Beseitigung des bestehenden Verhaltenskartells der österreichischen Banken

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung des im Bereich der Kreditwirtschaft bestehenden Verhaltenskartells zu setzen – mit dem Ziel einer dem freien Wettbewerb unterliegenden Tarifgestaltung durch die österreichischen Kreditinstitute."

*****

Meine Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag hat nach wie vor große Aktualität, denn in Brüssel ist die Verhaltenspraxis österreichischer Banken immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen, Auseinandersetzungen, die es eigentlich in kaum einem Land gibt, außer eben in Österreich.

Sie alle erinnern sich noch daran, daß vor nicht allzu langer Zeit der Verdacht auf Kreditabsprachen in Österreich zu einer Hausdurchsuchung geführt hat. Sie erinnern sich daran, daß auch internationale Investmenthäuser wie die Firmen Morgan Stanley oder Goldman Sachs dem österreichischen Kreditapparat kein allzu gutes Zeugnis ausgestellt haben, weil die staatliche Einflußnahme auf den Kreditsektor nach wie vor viel zu groß ist. Einerseits tritt die Republik Österreich als starker Nachfrager auf, andererseits gibt es immer wieder dieses Unbehagen in den großen "monitoring agencies", möchte man sagen, die darauf schauen, daß in Österreich möglichst freier Wettbewerb stattfindet. Aber tatsächlich findet ein solcher nicht statt.

Meine Damen und Herren! Aus aktuellem Anlaß, weil heute das Überweisungsgesetz und das Finalitätsgesetz verabschiedet werden sollen, möchte ich folgendes Beispiel nennen: Einem Rechtsanwalt, der in Deutschland einen Prozeß geführt hat und der einem Gericht 5 D-Mark geschuldet hat, nämlich der Klient, für den er das abgewickelt hat, wurden für diese 35 S, die er an Abgaben zu entrichten hatte, vom Bankinstitut 120 S an Überweisungsgebühren verrechnet! – Das kann wohl nicht im Sinne des Erfinders sein, und das kann auch nicht den Grundsätzen eines freien und liberalisierten Marktes entsprechen, meine Damen und Herren!

Es ist daher schon sehr verwunderlich, daß man die Chance, mit dem Überweisungsgesetz ein ordentliches Gesetz zu machen, nicht genutzt hat, denn die Richtlinie schreibt Österreich nur vor, im grenzüberschreitenden Vergleich tätig zu werden.

Die Richtlinie schweigt sich über Österreich aus, aber gerade da, Herr Bundesminister, wäre Handlungsbedarf gegeben. Sie haben in der Ausschußsitzung den Kopf geschüttelt, als wir Ihnen gesagt haben, es kommt eben doch sehr häufig vor, daß eine Überweisung von A nach B im Inland sechs bis sieben Tage lang dauert, daß es aber fast schon Praxis ist, daß eine Überweisung von Wien an eine Bank in München in drei Tagen erledigt ist.

Dann treten natürlich immer wieder Probleme im Zusammenhang mit den Verzugszinsen oder sonstigen Spesen auf. Es ist gängige Praxis in Österreich, daß Verzugszinsen für geringfügige Überziehungen, Herr Bundesminister, in der Größenordnung von 11, 12 und 13 Prozent verrechnet werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite