Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 123

zur Verminderung der Familienarmut, vor allem bei den Alleinerziehenden, beitragen, sind längst überfällig.

Die freiheitlichen Abgeordneten fordern bereits seit 1992 die Einführung eines Kinderbetreuungsschecks, wodurch Jungfamilien gleichermaßen die Möglichkeit erhalten, ohne unzumutbaren finanziellen Druck die Betreuung ihrer Kinder bis zum 6. Lebensjahr des Kindes nach eigenen Vorstellungen – das bedeutet entweder die Betreuung durch die Eltern, durch öffenliche Einrichtungen oder Tageseltern – zu organisieren.

Die vom BMUJF im Mai 1998 präsentierte Machbarkeitsstudie zur ‚Entwicklung von Modellen eines Kinderbetreuungsschecks und Analyse der Auswirkungen‘ des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) belegt, daß die Forderung der freiheitlichen Abgeordneten auf Einführung eines Kinderbetreuungsschecks eindeutig positive Auswirkungen hätte: Diese Maßnahme würde die Armut bei Kindern durch eine Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens, insbesondere bei Alleinerziehenden, entscheidend reduzieren. In der Studie wird auch klargestellt, daß ab dem Jahr 2005 der jährlich zu erwartende FLAF-Überschuß die Finanzierungserfordernisse für den Kinderbetreuungsscheck großteils decken würde. Darüber hinaus wird auch festgestellt, daß die Mehrheit der im Rahmen einer empirischen Untersuchung befragten Personen die Einführung des Kinderbetreuungsschecks als Verbesserung ihrer Situation für erstrebenswert halten (siehe Rohbericht der Machbarkeitsstudie zur ‚Entwicklung von Modellen eines Kinderbetreuungsschecks und Analyse der Auswirkungen‘, Österreichisches Institut für Familienforschung, Seite 4). Die in den Familien unbezahlt erbrachte Produktivleistung, darunter auch die Betreuungsleistung für die Kinder, sind von enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Namhafte Experten schätzen die in den Familien unbezahlt erbrachten Leistungen sogar auf 35 - 55 Prozent des BIP.

Das freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks würde die von der Bundesregierung zu verantwortende Diskriminierung der Betreuungsarbeit deutlich reduzieren und zu einer wirtschaftlichen Mindestsicherung der Frauen beitragen (Rohbericht der Machbarkeitsstudie, Seite 9). Der Kinderbetreuungsscheck sieht vor, daß jede Familie für ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr 5 700 S und für jedes weitere Kind 2 850 S erhält, wobei ein Teil des Betrages ab dem vierten Lebensjahr zweckgebunden für eine öffentlich anerkannte Kinderbetreuungseinrichtung (zum Beispiel Kindergarten, Tageseltern etc.) verwendet werden muß. Außerdem schafft das freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks die Möglichkeit, daß Familien frei von ökonomischen Zwängen entscheiden können, ob sie ihr Kind selbst betreuen, einer öffentlichen Betreuungseinrichtung oder einer Betreuung durch Tageseltern anvertrauen wollen.

Dieses Modell ist auch – wie die zuletzt genannte Studie des ÖIF nachweist – aus dem FLAF finanzierbar, sofern das Guthaben des FLAF nicht wieder die aus der Vergangenheit bekannten Begehrlichkeiten weckt und zur Finanzierung von Budgetlöchern herangezogen wird. Diese Vermutung wird auch in einem Artikel der Broschüre der Katholischen Sozialakademie Österreichs (KSÖ) geäußert, in dem es heißt, daß im Zuge der Sparpakete zwischen den Regierungsparteien Vereinbarungen getroffen wurden, wodurch künftige Mehreinnahmen des Familienfonds wieder an den Finanzminister abzuführen seien. So sei zwar im Koalitionsübereinkommen, das die Zweckbindung von Fonds prinzipiell einschränken wollte, der FLAF noch nicht erwähnt, jedoch sei die Absicht von Finanzpolitikern sich auf diese Einnahmequellen einen leichteren Zugriff zu schaffen, hinlänglich bekannt (A. Kresbach, Spielraum für Familienpolitik sichern, in: KSÖ, 20.2.1999).

Auch die Koalitionsparteien haben mittlerweile erkannt, daß die freiheitlichen Forderungen nach einer Verbesserung der Situation der Familien berechtigt sind. Allerdings ist die Regierung nicht bereit, wirksame Maßnahmen in dieser Richtung zu setzen, sondern versucht sich mit Slogans wie ‚Karenzgeld für alle‘ (ÖVP) und ‚Karenzgeld für alle, die es brauchen‘ (SPÖ) über die Zeit des Wahlkampfes hinwegzuretten: den Familien kann damit aber nicht geholfen werden.

Nachdem eine weitere Verzögerung von wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Familien nicht mehr zu rechtfertigen ist, richten die unterfertigten Abgeordneten ge


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