Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 169

soll. Das ist alles. Wir haben übrigens anläßlich dieser Debatte auch unsere politische Zielsetzung bekräftigt, daß es neben der Ehe auch eingetragene Partnerschaften geben soll, und wir werden dafür auch politisch arbeiten. – Nur zur Klarstellung, weil Sie es offenbar gestern nur teilweise wahrgenommen haben. Aber darum geht es mir jetzt nicht.

Ich möchte mich nun mit den Ausführungen von Frau Abgeordneter Fekter ein wenig auseinandersetzen – dies deshalb, weil ich glaube, daß die Argumente wenigstens stimmen sollten; man muß sie ja nicht teilen. Sie müssen meine nicht teilen, ich muß Ihre nicht teilen, das ist schon alles richtig, aber es sollen wenigstens Argumente sein, die auf die Sache Bezug nehmen. Das erinnert mich nämlich auch an eine Debatte, die ich mit Ihnen im Justizausschuß hatte, es ist nur so schwer, Sie zu überzeugen, weil Sie nicht einmal bereit sind, formal zuzuhören, geschweige denn inhaltlich zuzuhören, aber das ist auch eine Frage der Auseinandersetzungskultur.

Ich erinnere mich nur zurück an diese Sitzung des Justizausschusses, in der Sie als Argument dafür, warum das Zeugnisverweigerungsrecht in der ZPO nicht auf Lebensgefährten ausgedehnt werden soll, gebracht haben: Im Strafrecht ist das etwas anderes – da haben Sie nämlich zugestimmt –, denn da geht es ja um die Folge eines strafrechtlichen Ergebnisses. Das heißt, es kann Zeugnis nur dann verweigert werden, wenn das Ergebnis mit Schande oder mit einem strafrechtlichen Erfolg für den Angehörigen verbunden wäre. Deswegen haben Sie im Bereich des Strafrechts zugestimmt. – Aber in der ZPO ist ja alles ganz anders, meinten Sie.

Dann habe ich Ihnen anhand des Gesetzes gezeigt, daß die Folgen haarscharf die gleichen sind. Um bei Ihrer Argumentation zu bleiben, hätten Sie daher auch unserem Antrag zustimmen müssen. Daraufhin haben Sie sich zurückgelehnt und gesagt: Ihr wollt die Ehe abschaffen, und deswegen sind wir dagegen!

Wenn das Ihr einziges Argument ist, ist es okay, aber dann schützen Sie nicht andere vor. Denn genauso, wie Sie im Justizausschuß und auch gestern hier einfach falsch argumentiert haben – ich sage nicht, daß die Position falsch ist, sondern daß das Argument falsch ist –, so haben Sie es jetzt hier wieder getan. Sie tun nämlich hier so, als würden wir eine Mietrechtsdebatte führen, als würde es jetzt darum gehen, ob das Eintrittsrecht Lebensgefährten zustehen soll oder nicht. Das ist aber eine abgeschlossene Baustelle, dem haben Sie schon zugestimmt, das ist erledigt. Das kann man für richtig und für falsch halten. Da kann man sagen, das höhlt das Eigentum aus, alles kann man dazu sagen. Aber darum geht es heute nicht. Ihr Argument ist einfach falsch. Heute geht es nämlich um eine Grundrechtsdebatte. Das Eintrittsrecht für Lebensgefährten ist durch das Mietrecht vorgesehen. Das ist so, und es ist auch definiert, ab wann man von einer Lebensgemeinschaft spricht. Das steht im Gesetz, und als Justizausschußvorsitzende sollten Sie das eigentlich wissen. Sie sollten es zumindest dann wissen, wenn Sie da heruntergehen und dazu reden. Sie hätten es nur zu lesen brauchen.

Das heißt, es geht nicht um das prinzipielle Eintrittsrecht, sondern es geht um das Grundrecht, daß, wenn Lebensgefährten eintreten, man doch nicht Lebensgefährten nach der sexuellen Orientierung unterscheiden darf. Es kann doch nicht darum gehen, welche sexuelle Orientierung ein Mensch hat, sondern es geht um den Schutz eines besonderen Verantwortungsverhältnisses. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Jetzt können Sie sagen, Sie wollen keine Lebensgemeinschaften. Daher blockieren Sie ja auch alles, was bewirken könnte, daß aus einer Lebensgemeinschaft auch Rechte entstehen, obwohl diese Menschen Pflichten füreinander übernehmen. Das ist Ihre Ideologie! Das ist für mich persönlich schlimm genug, aber soll sein. Nur wenn diese Sache schon einmal in diese Richtung entschieden wurde, dann geht es um das Grundrechtsbewußtsein, daß Verantwortung nicht daran zu messen ist, welche sexuelle Orientierung ein Mensch hat. Deswegen müßten Sie einem solchen Antrag zustimmen; von mehr rede ich gar nicht.

Nun noch etwas zu dir, Kollege Jarolim. Ich glaube dir aufs Wort, daß du dafür bist und daß es viele bei euch gibt, die dafür sind. Aber dann muß ich sagen: Setzt doch einmal auch etwas dafür ein! Daß das in diesem Parlament nicht so leicht ist, das weiß ich schon. Aber muß Herr


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