Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 179

18.40

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal feststellen, daß ich vor allem für jene Feststellungen dankbar bin, die darauf abgezielt haben, daß weder ein Budgetüberschreitungsgesetz noch eine BFG-Novelle etwas Ungewöhnliches sind, sondern daß es klar ist, daß im Rahmen des Budgetvollzuges bestimmte Präzisierungen sichtbar werden, die zum Zeitpunkt der Budgeterstellung vom Betrag her nicht in der erforderlichen Form fixierbar sind, und daß natürlich auch die entsprechende Flexibilität vorhanden sein muß, daß einerseits Umschichtungspotentiale ausgenutzt werden müssen, daß andererseits neue, an uns während des Budgetvollzugs herantretende Aufgaben gelöst werden müssen und daß drittens selbstverständlich auch Einsparungspotentiale genützt werden müssen.

Ich möchte aber schon in Erinnerung rufen, daß wir im Rahmen der Erstellung des Budgets 1999 – ich habe das heute vormittag auch gesagt – von einer sehr vorsichtigen Warte aus an die Budgeterstellung herangegangen sind und diese darüber hinaus noch im Rahmen der Ermessenskredite in einem nicht geringem Ausmaß gebunden haben, sodaß eben Umschichtungs- und Einsparungspotentiale im Vollzug des Budgets 1999 extrem schwer auszuloten sind.

Wenn daher dieses Budgetüberschreitungsgesetz, das an und für sich den Saldo des administrativen Budgets nicht verändern wird, zu einem höheren Maße durch Einnahmensteigerungen respektive Rücklagenauflösungen als durch Ausgabeneinsparungen bedeckt ist, dann ist das eine Begründung, die ich zuerst angeführt habe, und zwar, daß das Budget an und für sich durch sehr enge Maßstäbe sichergestellt werden kann, um nämlich auch das Ziel der weiteren Budgetkonsolidierung zu erreichen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang durchaus auch auf den bemerkenswerten Redebeitrag des Herrn Abgeordneten Steindl eingehen, weil ich ihn eigentlich hinsichtlich des von ihm geäußerten Gedankens unterstütze, daß man bei Überschreitungen extrem selektiv vorzugehen hat, da Sparsamkeit im Mittelpunkt unserer Überlegungen zu stehen hat. Aber in der praktischen Politik habe ich mitunter den Eindruck, daß sich dieser Gedanke interfraktionell äußerst bescheiden verhält, sodaß es sehr schwierig ist, wenn Probleme auftauchen, auch von der Ausgabenseite her bestimmte Maßnahmen einzufordern, weil es natürlich gar nicht einfach ist, Budgetsummen, die im Voranschlag stehen und zu denen auch seitens der Ressortminister bestimmte Konzepte und Überlegungen dargelegt worden sind, letztendlich nicht zu realisieren.

Ich meine daher, daß es wichtig ist – ich betone das, weil die Bundesregierung ja einen solchen Beschluß im Hinblick auf die künftige Budgeterstellung gefaßt hat –, daß wir im Rahmen der Budgetprogramme für die nächsten Jahre gut beraten wären, wenn wir uns als Zielsetzung vornähmen, eine maßvolle Ausgabenpolitik zu betreiben, und uns daran orientierten, das nominelle Wachstum auf der einen Seite und die Ausgabenentwicklung auf der anderen Seite in einem bestimmten Prozentverhältnis zueinander zu reihen.

Das ist ganz wichtig, wenn man die Zielsetzungen sieht, die heute mehrfach zum Ausdruck gekommen sind, daß sich nämlich der eine oder andere mehr oder weniger Sorgen über den Stabilitätspakt und die Einhaltung der Ziele macht. Ich bin sehr glücklich darüber, wenn das nicht nur festgestellt wird, sondern wenn auch daran mitgewirkt wird, daß durch die praktische Umsetzung in der Politik dieser Stabilitätskurs und dieser Stabilitätspakt auch eingehalten werden können.

Ich möchte nun zu einigen Detailfragen kommen, die im Rahmen der Debatte erwähnt worden sind, hinsichtlich derer es mir notwendig erscheint, einige Bemerkungen zu machen.

Zunächst zur Frage, die Herr Abgeordneter Nußbaumer formuliert hat. Er hat in Zusammenhang mit der Millenniums-Sportveranstaltung gefragt, was passiert, wenn bestimmte hier festgestellte Finanzierungsstrukturen, mit denen letztendlich auch die Budgetüberschreitung argumentiert werden, nicht eintreten. An und für sich ist die Lage relativ klar. Wenn das, was als Rahmenbedingung für die Budgetüberschreitung gesetzt worden ist, nicht eintritt, dann kann die Überschreitung ganz einfach nicht erfolgen, weil die budgetäre Bedeckung dafür fehlen würde. Daher


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