Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 201

Ganz kurz zu Ihnen, Herr Kollege Hofmann: Ihre Vorwürfe auf uns Wirtschaftsbündler und auf die Wirtschaftskammer will ich gar nicht beantworten. Ich möchte Sie nur auffordern: Machen Sie Ordnung in Ihren eigenen Reihen, schauen Sie, daß Sie einmal Ihren RFW in Niederösterreich sanieren und in Ordnung bringen, dann können Sie jemand anderem gute Ratschläge erteilen! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! "Transithölle am Wochenende", "Rumpelnde West Autobahn" und ähnlich lauten die Überschriften der Zeitungsberichte über die Verkehrssituation in Österreich. Insbesondere seit das Unglück im Tauerntunnel die berechtigten Forderungen nach mehr Sicherheit in den Tunnels, etwa durch den Bau einer zusätzlichen Röhre, aufkommen ließ, wird die Kritik lauter. Allein: Das nötige Geld für den Straßenbau muß aufgetrieben werden, und zwar in einer Weise, die den Budgetplan nicht durcheinanderbringt und die es ermöglicht, daß Österreich die Maastricht-Kriterien auch weiterhin einhalten kann. Das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz ist ein richtiger Schritt in diese Richtung.

Meine Damen und Herren! Die Finanzierung der österreichischen Straßenbauvorhaben muß auch bei Ankündigungen, wie sie Bundeskanzler Klima in der glühenden Tauernröhre noch vollmundig ausgesprochen hat, mitbedacht werden.

Mit den vorliegenden Änderungen des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes und des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes können mehrere Effekte erzielt werden. Erstens: Auf einem genau definierten Bundesstraßennetz, nämlich auf den Bundesstraßen A und den Bundesstraßen S – also Autobahnen und Schnellstraßen –, auf der B 301, der B 302 und der B 315 wird eine fahrleistungsabhängige Maut für Kraftfahrzeuge von mehr als dreieinhalb Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eingehoben werden. Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen kann es erforderlich sein, daß rasch und flexibel bestimmte Bundesstraßen beziehungsweise Bundesstraßenstrecken in das Mautsystem einbezogen oder auch davon ausgenommen werden. Auch dies ist in diesem Gesetz flexibel geregelt, denn folgendes muß im Vordergrund stehen: die Sicherheit, die Schnelligkeit und die Flüssigkeit des Verkehrs.

Zweitens: Durch die fahrleistungsabhängige Bemautung stehen der ASFINAG in Zukunft mehr als 2,3 Milliarden Schilling jährlich für den Straßenbau zur Verfügung. Damit kann der weitere Ausbau des ihr übertragenen höchstrangigen Straßennetzes sukzessive erfolgen, ohne – und das möchte ich betonen – daß jährlich Budgetmittel in dieser Höhe beansprucht werden müssen. Mit diesem Gesetz kommt es auch zu einer Budgetentlastung, und das kann doch nur im Sinne aller unserer österreichischen Mitbürger sein.

Drittens: Wir vertreten die Auffassung, daß der Start und die Einführung des Road-Pricing in Österreich nur im Gleichklang mit unserem wichtigsten Handels- und Transportpartner, also der Bundesrepublik Deutschland, erfolgen kann. (Abg. Blünegger: Das sagt die Wirtschaftskammer, jawohl!) Dem Vernehmen nach wird dies im Jahr 2002/2003 sein. Daher und auch aus Gründen der für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur wie Mautstellen und so weiter benötigten Zeit ist im Gesetz das Jahr 2002 festgeschrieben und gleichzeitig die Möglichkeit vorgesehen, dies per Verordnung zu ändern. Einen europäischen Alleingang wollen wir uns nicht leisten.

Viertens: Das System ist zurzeit ein halboffenes System. Wir werden uns aber bemühen – und auch da gibt es wiederum die Möglichkeit, dies per Verordnung zu regeln –, die technischen Möglichkeiten, die laufenden Verbesserungen, die jährlich zu beobachten sind, zu nützen, sodaß wir das beste System, das zum Zeitpunkt der Einführung vorhanden sein wird, installieren können. Auch das ist mit diesem Gesetz gesichert.

Fünftens: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sinne aller Straßenverkehrsteilnehmer, im Sinne der Verkehrssicherheit und letztlich auch im Sinne der Budgetentlastung ist dieses Gesetz notwendig und richtig. Es hat daher meine Zustimmung und vor allem die Zustimmung meiner Fraktion. (Beifall bei der ÖVP.)

20.17


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