Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 222

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Marizzi. – Bitte.

21.36

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Haigermoser hat im Ausschuß ununterbrochen von "Bürokatieaufblähung" geredet und gesagt, daß dieses Gesetz den "Sankt Bürokratius" schafft und so weiter und so weiter. Darauf hat Herr Bundesminister Farnleitner das gesagt, was er jetzt auch in seinem letzten Punkt erwähnt hat: Es gibt keine zusätzliche Bürokratie! – Daher hat Herr Haigermoser heute seine Rede umändern müssen und hat uns alle Roßtäuscher genannt!

Aber da wir heute über die Preisauszeichnung sprechen, möchte ich dann schon über etwa 5 000 Euro reden. Denn Herr Haigermoser kennt sich da aus, weil seine Tochter bereits in Euro bezahlt wird, und zwar aus einem netten Topf, den, glaube ich, Herr Sichrovsky, ... (Zwischenruf des Abg. Haigermoser.) Da hast uns du roßgetäuscht, lieber Kollege Haigermoser! (Beifall bei der SPÖ.)

Denn Roßtäuscher sind wir noch lange nicht! Und Bundeskanzler Klima ist noch lange kein Roßtäuscher, lieber Kollege Haigermoser! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Schöggl.) Da bin ich nicht mehr!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der äußerst erfolglosen Anti-Euro-Kampagne der FPÖ und dem ziemlich erfolglosen Volksbegehren hat die österreichische Bundesregierung die doppelte Preisauszeichnung versprochen. Ich glaube, vor allem die älteren Menschen in diesem Land wollen das und wollen, daß das auch berücksichtigt wird. Und das ist wichtig und richtig, um ein Euro-Gefühl und ein Preisgefühl zu erzeugen und um Verunsicherungen zu beseitigen!

Wenn man sich die Untersuchungen des Market-Institutes anschaut, dann kann man feststellen, was die Wünsche der österreichischen Bürger sind. – 73 Prozent der sogenannten kleinen, fleißigen Leute erachten eine gesetzlich geregelte doppelte Preisauszeichnung für notwendig, 79 Prozent sind für eine behördliche Preisüberwachung in der Umstellungsphase.

Das heißt zusammengefaßt: Dieses Gesetz ist eine Notwendigkeit, und der Herr Bundesminister hat schon darauf hingewiesen, daß sich manche Länder dieses Gesetz anschauen werden, weil in diesen Ländern die österreichische Lösung als eine vorteilhafte Lösung anerkannt wird. Ich gebe diesem Gesetzentwurf gerne meine Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. – Bitte.

21.40

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Marizzi! Ihre unnötigen Worte in bezug auf die Tochter Haigermosers schreibe ich dem späten Abend zu; ansonsten kann ich mir diese wirklich nicht erklären. (Abg. Parnigoni: Es ist eine Tatsache! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Frau Tichy-Schreder! Ihr Schlangentanz war nicht so originell wie die Roßtäuscher-Story von Haigermoser. (Abg. Tichy-Schreder: Das Wort "Schlangentanz" weise ich zurück!) Daher der Reihe nach: zuerst zur Markenrechts-Novelle und dann zur Roßtäuscher-Novelle.

Wir stimmen dieser Markenrechts-Novelle also zu. Das heißt aber nicht, daß wir sie kritiklos hinnehmen. Mein Hauptkritikpunkt betrifft die Tatsache, Herr Bundesminister, daß es die österreichische Bundesregierung nicht geschafft hat, statt einer unleserlichen Novelle mit 83 Seiten Regierungsvorlage und 19 Seiten Bericht auch ein lesbares Markenschutzgesetz, entsprechend dem Markengesetz in Deutschland, zustande zu bringen. Es wäre dann nämlich möglich gewesen, den gesamten Kennzeichnungsschutz einheitlich zu regeln und damit durch diese Novelle


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