Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 37

"(4) Es ist verboten, Vormischungen oder Futtermittel herzustellen oder in Verkehr zu bringen, die als Zusatzstoffe Antibiotika enthalten."

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Ein sehr mutiger Vorstoß – das ist mir bewußt –, zugleich aber ist es ein ganz wichtiger Vorstoß in die Richtung, daß man Antibiotika als Medikament für kranke Menschen und natürlich auch Tiere verwenden sollte. Sie sollten nicht einfach generell Futtermitteln beigemischt werden. Ein ganz mutiger Vorschlag!

Weiters, Herr Minister, in diesem Zusammenhang, weil uns die Themen Gesundheit und Ernährung immer wieder beschäftigen werden, ersuchen wir – und dieses Ersuchen richtet sich an die Frau Ministerin und den Herrn Minister –, dem Nationalrat bis 31. Dezember 1999 einen Bericht über die Lebensmittelqualität vorzulegen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Smolle, Mag. Barmüller, Motter und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 31. Dezember 1999 einen Bericht betreffend einzelstaatliche und europäische Optionen zur weitergehenden Verbesserung und Kontrolle der Qualität von Lebensmitteln vorzulegen."

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Herr Minister! Frau Ministerin! Diesen Antrag bringe ich sehr bewußt so ein. Ich lasse Ihnen beiden absolut Spielraum, aus einer breiten Palette Kontrollmöglichkeiten auszuwählen. Dazu gehört etwa auch, dem Konsumenten die Möglichkeit zu eröffnen, das einzelne Produkt zu prüfen und ganz bewußt zu kaufen, weil es eine genaue Kennzeichnung aufweist. Das wäre eine ganz wichtige Maßnahme!

Zweitens: Ich bekenne mich absolut auch zu einer europäischen Kontrolle, ergänzend zur nationalstaatlichen. Es wurde am derzeit aktuellen Fall in Belgien deutlich, daß eine frühzeitigere Einbeziehung der Europäischen Kommission wahrscheinlich auch zu einer rascheren Reaktion geführt hätte. Wir müssen davon ausgehen – und das ist das Problematische an der Sache –: Es ist ein kleiner Fehler in einem Betrieb! Und dieser Fehler vervielfacht sich und verbreitet sich über ganz Europa, vermittelt durch weitere Betriebe, die die fraglichen Produkte verwenden oder weiterverarbeiten.

Wir haben eine ganz neue Situation! Es ist nicht mehr die Sache eines Dorfes, wie beispielsweise Rotlauf bei Schweinen im Dorf X beim Bauern Y, sondern es ergibt sich sofort in einer Art Kettenreaktion ein europäisches Problem. Belgische Vorfälle sind nicht mehr nur für Belgien relevant – Belgien ist in Österreich und in ganz Europa!

Herr Minister! Es ist absolut Ihre Aufgabe – und wir befinden uns zurzeit ja mitten in der Neuordnung der Kennzeichnung im Rahmen der EU –, unbedingt auf eine solche Regelung zu dringen, die es dem Konsumenten ermöglicht, genau zu wissen, was er kauft, woher es ist und welche Qualität es hat. Hierbei darf es keine Schlampereien geben!

Herr Minister! Ich verweise noch einmal auf Artikel 30 beziehungsweise 36 in der alten Fassung: Sie haben die Möglichkeit – Frau Ministerin, auch Sie haben die Möglichkeit –, im Gesundheitsbereich spezielle österreichische Maßnahmen zu setzen, Vorbehalts- und vorsorgende Maßnahmen zu setzen, also rechtzeitig zu reagieren. Es ist nicht so, daß das gegen das EU-Recht verstieße, meine Damen und Herren.


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