Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 55

Wir Bauern müssen den Futtermittelfirmen vertrauen. Aber aus Sorglosigkeit – ja, ich sage sogar unter Anführungszeichen "aus purer Gewinnsucht" – werden Futtermittel erzeugt, die nicht nur den Bauern, sondern auch den Konsumenten schaden. (Abg. Steibl: Was fütterst denn du deinen Viechern?)

Die Produktion von Lebensmitteln ist Vertrauenssache. Wir Bauern bemühen uns um das Vertrauen der Konsumenten. Aber obwohl wir weder die Verursacher der Dioxin-Belastung sind, noch davon etwas wissen konnten, sind wir, die Bauern, die Hauptbetroffenen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Festzustehen scheint, daß kontaminierte Futtermittel in Belgien bereits Mitte Jänner im Umlauf waren. So gab es ab Anfang Februar in belgischen Zuchthennen-Betrieben eine deutliche Abnahme der Legeleistungen. Eier dieser Hennen wiesen außerordentlich schlechte Schlüpfergebnisse auf. Die überlebenden Junghennen wiesen Vergiftungserscheinungen auf. Es ist verantwortungslos und unentschuldbar, daß dies so lange geheimgehalten und die Öffentlichkeit so spät informiert wurde!

Das von allen EU-Staaten vereinbarte Frühwarnsystem funktionierte nicht – wie so vieles in dieser undurchschaubaren, bauernfeindlichen und korrupten EU! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Steibl: So ein Blödsinn!)

Das neue Futtermittelgesetz stellt jedenfalls keine wirkliche Lösung der Probleme dar. Obwohl die jährlichen Kosten von bisher zirka 10 Millionen Schilling auf 28 Millionen Schilling ansteigen werden, kann auch in Zukunft in Österreich nicht auf Dioxin untersucht werden.

Ganz kurz zum Pflanzenschutzgrundsatzgesetz: Es erscheint sinnvoll, die unterschiedlichen Produktionen in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. So sind zum Beispiel in Vorarlberg Grünland und Weideland dominant, in Niederösterreich der Ackerbau und in der Steiermark der Obst- vor allem Apfelanbau. Die Steiermark braucht daher zum Beispiel eine andere Regelung. Um ein kurzes Beispiel zu nennen: Integrierte Produktion und Warndienste müssen dort besonders berücksichtigt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Koller, Klein, Dr. Salzl betreffend Bundesgesetz betreffend Grundsätze für den Schutz von Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Pflanzenschutzgrundsatzgesetz), 1750 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes, 1942 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1750 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes, 1942 der Beilagen, wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 1 lautet:

"§ 4. (1) Die Landesgesetzgebung hat vorzusehen, daß behördlich angeordnete oder von der Behörde selbst durchgeführte Bekämpfungsmaßnahmen nach einem kostendeckenden Gebührentarif berechnet und aus öffentlichen Mitteln getragen werden.

Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken, Baulichkeiten und Transportmitteln haben nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden einen von der Behörde festzusetzenden Kostenbeitrag zu leisten."

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Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sehen nicht ein, daß ehrliche, anständige Bauern die Kosten dafür zu tragen haben. Wenn ein Verschulden vorliegt, dann sollten selbstverständlich die Kosten vom Verursacher zu tragen sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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