Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 166

malschutz wichtig. Ich sage deswegen "trotzdem", weil Denkmalschutz doch eher die Assoziation zu Bewahrung und ähnlichem ist.

Ich sage das deswegen, weil Denkmäler als Zeugen der Vergangenheit einen Stellenwert haben, vor allem aber auch Baudenkmäler. Ich glaube überhaupt, daß Baudenkmäler die aussagekräftigsten historischen Quellen sind. Allerdings – und das muß man sehen, und das ist ja auch der Zugang, mit dem man an die Gesetzgebung herangehen muß – gibt es hier ein Spannungsverhältnis von Denkmalschutz auf der einen Seite, dynamischer Stadtentwicklung auf der anderen, Altbauerhaltung gegen Neubaubedürfnis, vor allem aber – und das ist uns Liberalen sehr wichtig – gibt es auch ein Spannungsverhältnis zum Eigentumsrecht.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen ein paar Sätze aus der Stellungnahme des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zitieren, die ich deswegen zitiere, weil ich diese Meinung teile. Es ist eine Stellungnahme, die sich genau auf dieses Spannungsverhältnis und auf das Eigentumsrecht bezieht – ich zitiere –:

"Da durch eine Unterschutzstellung die wirtschaftlichen Verfügungsmöglichkeiten des Eigentümers sehr weitgehend beschränkt werden, müßte – nach den für jede Enteignung anerkannten Prinzipien – im Denkmalschutzgesetz unbedingt eine angemessene Entschädigung des Eigentümers vorgesehen werden, um die drastischen Konsequenzen des Denkmalschutzes – die Entziehung der Verwertbarkeit eines Gutes – erträglich zu machen. Leider wurde auch im nun vorliegenden Entwurf keine derartige Entschädigung vorgesehen." – Auch in der Regierungsvorlage nicht.

"Beim Kulturgut liegt die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung derzeit allein im Ermessen des Bundesdenkmalamtes: Das Bundesdenkmalamt ,kann‘ die Ausfuhr bewilligen – oder nicht. Durch diese Bestimmung ist es für den Rechtsunterworfenen – den Ausfuhrwerber – nicht möglich, vorherzusehen, wie das Bundesdenkmalamt im Einzelfall entscheiden wird. Auch im neuen Entwurf" – also in der jetzt zu beschließenden Regierungsvorlage – "wird an diesem – rechtsstaatlich bedenklichen – freien Ermessen des Bundesdenkmalamtes festgehalten.

Trotz der gegen das bisherige Denkmalschutzgesetz und das Ausfuhrverbotsgesetz geäußerten massiven Kritik stellt der nun vorliegende Entwurf eines ,neuen‘ Denkmalschutzgesetzes – abgesehen von einigen geringfügigen Neuerungen – eine Wiederverlautbarung der bisherigen Gesetze dar. Sollte dieser Entwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, so würde damit die wichtige Chance vertan, auf diesem Gebiet eine sachlich angemessene, mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit im Einklang stehende Neuregelung eines wichtigen Rechtsbereiches zu schaffen." – Zitatende.

Ich lese selten aus Stellungnahmen oder aus Zeitungen vor. Ich denke nur, wenn gerade im Begutachtungsverfahren so konzentriert, auf die wesentlichen Punkte fokussiert Stellungnahmen abgegeben werden und man sie teilt, dann sollte man sie hier auch deponieren, und zwar nicht nur, um die eigene Meinung zu untermauern, sondern auch deshalb, weil – und das ist ja der Sinn eines Begutachtungsverfahrens – in diesem Begutachtungsverfahren auch die Synergien der Interessengruppen, der Betroffenen, der verschiedenen Ministerien zusammengefaßt wurden und dies das Ergebnis ist.

Ich sage Ihnen, Frau Ministerin, ich halte das deswegen für so schade – und daher eingangs mein Bekenntnis zum Denkmalschutz –, weil ich glaube, daß die Wirksamkeit des Denkmalschutzes ganz wesentlich auch davon bestimmt ist, wie die Einstellung der Gesellschaft, wie die Einstellung der Bevölkerung zur Erhaltung der Kulturgüter aussieht. Und eine entsprechende Einstellung der Bevölkerung, der Individuen, der einzelnen, die entweder selbst dafür aufkommen müssen oder dafür einen Beitrag leisten – und sei es über Steuerleistung –, werden Sie nur dann erreichen, wenn Sie ihnen einerseits Rechtsstaatlichkeit garantieren können, ihnen aber andererseits auch nicht das Gefühl geben, der Staat stellt eine Wertigkeit fest, aber die Lasten haben dann die anderen zu tragen. Das alles zusammen macht, wie ich glaube, nicht nur eine zuwenig ausreichende Akzeptanz für den Denkmalschutz aus, sondern auch ein Bewußtsein, das Sie in die richtige Richtung zu prägen versäumen.


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