Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 167

Es kann niemand Verständnis dafür haben, wenn der Staat nur etwas verkündet, sich den Spielraum möglichst offen läßt und der einzelne/die einzelne im unklaren gelassen wird, was er/sie zu erwarten hat. Und deswegen lese ich Ihnen auch noch etwas aus der Stellungnahme des Verfassungsdienstes vor.

Ich will mich gar nicht allzusehr mit den unbestimmten Rechtsbegriffen auseinandersetzen. Abgeordneter Krüger hat – in diesem Fall aus meiner Sicht zu Recht – erwähnt, daß die vielen Begriffe, die hier verwendet wurden – Zitat Verfassungsdienst –, "eine Quelle der Rechtsunsicherheit und damit des Kostenrisikos" sind. "Verfassungsrechtlich ist eine derartige Anhäufung von unbestimmten Rechtsbegriffen im Hinblick auf Artikel 18 B-VG entschieden abzulehnen." – Ich glaube, deutlicher kann man es wohl nicht sagen.

Es ist schon richtig, daß das alles Stellungnahmen sind, die sich auf den Ministerialentwurf bezogen haben. Und ich gebe schon zu, daß Sie manches davon für die Regierungsvorlage verändert haben – aber viel zuwenig. Das heißt, die Kritikpunkte, die hier angebracht wurden, bestehen auch heute, auch nach Vorliegen dieser Regierungsvorlage zu Recht.

Dann möchte ich noch etwas erwähnen, was mich stört. Diese Regierungskoalition hat eine Unkultur der Begutachtungsfristen einreißen lassen, die nicht einmal mehr wahrgenommen wird. Das heißt, auch bei diesem Gesetz war die Begutachtungsfrist sehr kurz. Am 12. November 1998 ist der Entwurf im Bundeskanzleramt eingelangt, und das Ende der Begutachtungsfrist war mit 3. Dezember 1998 festgelegt. Es ist wirklich unmöglich, daß die befaßten Stellen in dieser Zeit eine ernstzunehmende Stellungnahme zu einem solchen "Waschl" ausarbeiten. Das ist nicht möglich, wenn man das seriös machen will. Das Begutachtungsverfahren hat aber einen Sinn, es hat einen demokratiepolitischen, es hat einen rechtspolitischen Sinn. Und daher ist es einfach nicht in Ordnung, wie unernst Sie diese Errungenschaften – und ich sage wirklich: Errungenschaften – der Gesetzgebung und des Gesetzgebungsprozesses nehmen. Das alles deutet auf eine Haltung hin: Wir haben eh eine Zweidrittelmehrheit, wir können eh machen, was wir wollen, geben Auftrag hierhin, dahin und setzen uns dann mit Argumenten kaum mehr oder gar nicht auseinander.

Und auch deshalb, Frau Ministerin, glaube ich, gibt es keinen Grund, einer solchen Vorlage, die durchaus auch positive Dinge enthält, zuzustimmen. Ich sage "durchaus auch positive Dinge", weil ich zum Beispiel die Tatsache, daß Park- und Gartenanlagen nunmehr auch unter Denkmalschutz gestellt werden können, positiv sehe. Ich glaube, das war gut so. Ich glaube auch durchaus, daß dieses Institut der Verfahrenskonzentration an sich etwas Positives ist, denn das Bundesdenkmalamt ist ja nicht immer nur eine konstruktive Unterstützung für den Erhalt der Kulturgüter und der Baudenkmäler, sondern hat ja auch oftmals einen völlig unsachlichen, hemmenden Einfluß auf bestimmte Dinge. Und daher soll man die Dinge nicht über einen Kamm scheren, bei vielem Positivem gibt es auch Negatives.

Die Verfahrenskonzentration kann daher ein Schritt in die richtige Richtung sein. Sehen Sie, jetzt bin ich sogar wieder die Verteidigerin des Bundesdenkmalamtes. Das Bundesdenkmalamt hat zwar Parteienstellung, aber meine Befürchtung ist, daß sich die Vertreter des Bundesdenkmalamtes, wenn in der Gesellschaft insgesamt keine Akzeptanz für diese Problematik vorhanden ist, wenn auch das Bundesdenkmalamt nur in einer Weise dotiert ist, daß es sich kaum rühren und somit kaum all seinen Aufgaben nachkommen kann, wie es notwendig wäre, denken: Wir haben zwar Parteienstellung, aber wenn das sowieso nicht so erwünscht ist, schicken wir niemanden hin, nominieren wir gar keinen Sachverständigen und lassen das einfach laufen.

Also daß diese Praxis auch einreißen könnte, befürchte ich durchaus, je nachdem, wie die Signale gegeben werden. Daher hätten wir den Vorschlag gemacht – aber ich bringe den Antrag hier im Plenum gar nicht mehr ein; wir haben ja im Ausschuß darüber diskutiert, und die Akzeptanz war nicht da – und es für durchaus sinnvoll gehalten, eine Bestimmung aufzunehmen, daß das Bundesdenkmalamt jedenfalls zu hören ist. – Gut, es ist nicht geschehen.


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