Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 168

Ich wollte nur anmerken, daß ich durchaus auch positive Dinge in dieser Regierungsvorlage sehe.

Zu einem anderen Punkt, der die Bestimmungen über die Bewilligung von Ausfuhren betrifft. Ich sehe auch darin Positives und glaube, daß in diesem Fall die Liberalisierung des bisherigen Ausfuhrverbotsgesetzes sinnvoll ist. Im übrigen hat auch die EU das Ihre dazu beigetragen. Das war ja auch immer ein Aspekt für uns Liberale, warum wir uns als Mitglied dieser Staatengemeinschaft sehen wollten, weil wir wußten, daß auch positive Effekte der Deregulierung damit verbunden sind. Wir haben ja nicht geahnt, daß diese Regierung mehr Interesse daran hat, ihre eigene politische Unkultur nach Europa zu transportieren, als daß sie das dazu benützt, eine Deregulierung durchzuführen. In diesem Fall hat es einen durchaus positiven Effekt gehabt.

Ich glaube aber trotzdem, daß es nicht weit genug geht und daß auch die Rechtssicherheit nicht ausreichend ist. Die Tatsache, daß es Wertobergrenzen gibt, die so angesetzt sind, daß ich davon ausgehe, daß fast alles ausfuhrbewilligungspflichtig ist, wird vielleicht der Sache nicht so sehr dienen, wie es sein sollte. Vor allem ist hier wieder der Gesetzesbegriff unbestimmt. Das Denkmalamt kann eine solche Bewilligung erteilen. Ich habe nichts dagegen, wenn den zuständigen Stellen ein Spielraum gegeben wird. Ich halte es für durchaus gut, daß man nicht alles bis ins letzte und bis ins kleinste regelt. Wenn aber eine solche Kumulierung der unbestimmten Begriffe mit einer Kannbestimmung kombiniert ist, dann wird es gefährlich. Wenn es heißt "öffentliches Interesse" – wir wissen alle, was unter öffentlichem Interesse alles subsumiert sein kann –, wenn es heißt "berücksichtigungswürdige Gründe" und ich weiß nicht was alles und dann noch eine Kannbestimmung dazukommt, dann ist damit meiner Meinung nach der Rechtssicherheit – nämlich auch der Rechtssicherheit für den Ausfuhrwerber und die Ausfuhrwerberin – nicht gedient. Das sollte aber die Aufgabe eines Gesetzes sein. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Nur eine Anregung daher: Wir sollten doch auch einmal darüber diskutieren, ob nicht dieses Institut, wie es in Deutschland eingeführt ist, nämlich die Führung von Listen, erstrebenswerter ist als das, was Sie jetzt einmal mit Ihrem Katalog, der bis zum Jahre 2006 oder 2009 fertig sein soll, angedacht haben. Das mag auch eine Variante sein, aber jene Listen, die auch öffentlich einsehbar sind, bringen meiner Meinung nach derjenigen und demjenigen, die sich für ein solches Kulturgut interessieren, eine ganz andere Information, nämlich auch eine vorausschauende. Man weiß, welche Risiken man eingeht und womit man zu rechnen hat. Ich würde das für sehr sinnvoll halten.

Letzter Punkt: Sie wissen, daß im Juli in London jene Kunstgegenstände versteigert werden, die den Erben Rothschilds restituiert wurden. Ich glaube, daß durchaus Interesse Österreichs daran bestehen könnte, den einen oder anderen Kunstgegenstand wieder nach Österreich zu holen. Ich frage Sie: Welche Vorsorgen haben Sie in diesem Zusammenhang getroffen – abgesehen davon, daß die Restitution überfällig war? Haben Sie zum Beispiel an ein Sonderbudget gedacht? Haben Sie in Ihrem Ressort überhaupt budgetäre Vorkehrungen getroffen? Haben Sie Gespräche mit Ressortkollegen geführt? Wie werden Sie darauf reagieren, daß diese Versteigerung im Juli in London stattfindet? Oder aber haben Sie das Gefühl, daß man sich darum gar nicht mehr zu kümmern bräuchte? Es würde mich sehr interessieren, wenn Sie uns das heute anläßlich Ihrer Stellungnahme hier auch erläutern würden.

Als Grund dafür, warum wir dieser heutigen Vorlage nicht zustimmen werden, darf ich noch einmal ein Zitat, in dem Fall wieder vom Verfassungsdienst, bringen: "Zusammenfassend" – so sagt er in seinen letzten drei Zeilen – "kann gesagt werden, daß abgeraten wird, den vorliegenden Entwurf als Regierungsvorlage einzubringen. Vielmehr wird empfohlen, im Sinne der Deregulierung einen modernen Entwurf eines Denkmalschutzgesetzes zu erarbeiten."

Sie haben zwar diesen Entwurf nicht eins zu eins als Regierungsvorlage eingebracht, aber eines haben Sie nicht getan: Sie haben nicht die Chance genützt, uns einen modernen Entwurf eines Denkmalschutzgesetzes zur Beschlußfassung vorzulegen. Und aus diesen Gründen können wir


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite