Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 169

leider nicht zustimmen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

19.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Morak. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.36

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Dr. Schmidt! Naturgemäß sind wir anderer Meinung als Sie. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, und zwar freudig. Lassen Sie mich ein paar Anmerkungen zum Thema Denkmalschutz machen, und zwar zur Vermittlung des Begriffes "Denkmalschutz".

Ich glaube, daß dabei auch ein semantisches Problem eine Rolle spielt. Der Begriff "Denkmalschutz" vermittelt eine Form von Inaktivität, keine Offensive, kein Engagement. Irgendwie ist der Begriff undynamisch. Aber gerade das Gegenteil davon ist wahr. Der angewandte Denkmalschutz ist ein wesentlicher Impulsgeber für die Arbeitswelt und sichert Arbeitsplätze. Denken Sie an das Restaurieren von alten Bauwerken! Für die Sanierung dieser Gebäude sind hochqualifizierte Handwerker notwendig, nämlich für das Sanieren der Mauer, des Stuckes, des Eisens, der bildenden Kunst, des Holzes, der Tapisserien und so weiter. Arbeit ist in diesem Bereich maschinell nicht substituierbar. Das heißt also, wir brauchen dort jeden einzelnen Arbeiter. Eine Unmenge von Know-how fließt ein, in den verschiedensten Kulturtechniken, in den verschiedensten Arbeitstechniken, in den verschiedensten Wissensformen um die Materie und natürlich auch für die Bauwirtschaft.

Zweitens: Wir reden im Denkmalschutz – das ist heute schon mehrmals angedeutet worden, auch von Ihnen, Frau Dr. Schmidt – von Werten: historischen Werten, ästhetischen Werten, aber natürlich auch ideellen Werten, auch von der Wertigkeit der Landschaft zum Beispiel im Denkmalschutz: Das heißt, die Bauten, die wir kennen, die denkmalgeschützt sind und bis 2009 auch aufgelistet sein werden, veredeln eine Landschaft. Sie vermitteln ein anderes Lebensgefühl, ein anderes Raumgefühl, ein Gefühl der Geborgenheit, das menschliche Maß. Es ist auch klar, daß die Menschen eher wegen Schönbrunn, der Karlskirche oder des Belvederes nach Wien kommen und nicht unbedingt wegen der Gebäude Am Schöpfwerk. (Abg. Dr. Schmidt: Vor allem auch nicht wegen des Hundertwasser-Hauses!) Ich erinnere hierbei an ein Zitat des Bildhauers Hrdlicka, der sagte: Wenn man in Italien die Denkmäler abtragen würde, würde kein Italiener mehr nach Hause finden.

Der größte Teil des Denkmalbestandes wird von Privaten und von der Kirche finanziert und gehört Privaten und der Kirche. Das sind ungefähr 75 Prozent. 25 Prozent sind in öffentlicher Hand, wobei gerade der Bestand der Kirche – logischerweise wegen der Kubatur – der kostenintensivste ist. Wenn wir also heute im Radio, im Fernsehen von den Kirchenaustritten hören und somit immer weniger Leute Kirchensteuer bezahlen, so heißt das, daß mittelfristig bis langfristig eine Investitionslawine auf uns zukommen wird. Man sollte das nicht unterschätzen. Augenblicklich gibt es noch hervorragende geschäftstüchtige Stifte und Klöster, die sich selbst erhalten können aufgrund der Produktion, die sie dort haben. Aber das wird möglicherweise nicht immer so anhalten.

Grundsätzlich ist bei der historischen Substanz ein ökonomischer und kreativer Sinnstiftungsanteil immer wichtiger. Nur die Wirtschaftskraft der diversen Unternehmen und der diversen Hauserhalter und ein Nutzungskonzept für diese Bauten erlauben dem Staat einen Budgetansatz, den wir jetzt vorfinden. Ich sage Ihnen hier nur einen Vergleich: Die Restaurierung der Votivkirche wird 480 bis 500 Millionen Schilling kosten. Der Budgetansatz für den Denkmalschutz beträgt 150 Millionen Schilling. Also der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein ist ein Wasserfall dagegen. In diesem Fall gehören die Mittel entweder drastisch erhöht, oder wir müssen einen steuerlichen Ansatz finden. Das ist nicht nur mir eingefallen, sondern das fällt jedem ein – bis auf den Finanzminister, das muß man auch sagen.

Bedenken wir doch: Im Bereich des Denkmalschutzes bewegt 1 S 10 S, also den zehnfachen Betrag, und die Förderung macht maximal 10 bis 11 Prozent aus, und die holt sich der Finanz


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