Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 172

das Gesetz aus dem Jahr 1923 wirklich abrundet. Dazu ist Ihnen herzlich zu gratulieren. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.49

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Vorsitzender! Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Mit dem neuen Denkmalschutzgesetz, das Sie heute mehrheitlich, wie wir gehört haben, beschließen werden, setzen Sie sich, Frau Bundesminister, selbst wohl kein Denkmal. Diese Regierungsvorlage, die ich hier in Händen halte, umfaßt zwar 234 Seiten und ist fast drei Zentimeter dick. Sie hält aber bei weitem nicht, was sie auf den ersten Blick verspricht.

Zum Vergleich: Das bisherige Gesetz war siebenseitig, das bayerische Denkmalschutzgesetz, das ich mir beschafft habe, findet ebenfalls auf sieben Druckseiten Platz. Als Lehrerin, Frau Bundesministerin, haben Sie Ihren Schülern wahrscheinlich in der Vergangenheit den alten Grundsatz beigebracht: "Quantität ist nicht gleich Qualität."

Zur gleichen Erkenntnis gelangt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, der heute schon mehrfach zitiert wurde, der im Hinblick auf diesen Entwurf nüchtern feststellt – und ich möchte ebenfalls aus der Stellungnahme zitieren, und ich zitiere wörtlich – :

Der vorgelegte Entwurf ist aus legistischer Sicht gesehen nicht der Neubeginn einer modern konzipierten Regelung, sondern vielmehr der Schlußpunkt einer langen, immer kasuistischer und komplizierter gewordenen Regelungsflut. Anstelle einer zu erwartenden zeitgemäßen Neustrukturierung des Denkmalschutzrechtes wird im wesentlichen eine durch viel Quantitäten angereicherte Altfassung des Denkmalschutzgesetzes geboten. Angesichts der sich eröffnenden Möglichkeit zu einem Neubeginn im Denkmalschutzrecht wird davon abgeraten, einen letztlich veralteten und legistisch überfrachteten Text dem Parlament vorzulegen. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Nicht berücksichtigt ist in diesem Gesetz zweifellos der Schutz von Sammlungen als Einheit. Auch werden Sie, Frau Bundesministerin, mit diesen antiquierten Bestimmungen zur Haager Konvention nicht den Schutz von Kulturgütern im Kriegsfall sicherstellen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aus der Art, wie Sie im Ausschuß auf meine diesbezüglichen Fragen reagiert haben – vor allem auf die Frage, wie Sie mit Denkmalschutztafeln diesen Schutz sicherstellen wollen –, gewann ich den Eindruck, daß weder Sie noch Ihre Experten im Ministerium über das Schweizer GIS-System oder über die Koordinatenangaben auf zivilen und Militärkarten bei den Schweizern informiert waren.

Sie sollten sich, Frau Bundesministerin – damit komme ich schon zum Schluß –, ein Beispiel nehmen an den Herren Klima und Wittmann, die ursprünglich auch ein komplett untaugliches Archivgesetz vorgelegt haben, dieses aber in der Zwischenzeit überarbeiten ließen und in der nächsten Woche dem Verfassungsausschuß, so meine ich, ein brauchbares Archivgesetz vorlegen werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.53

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich bringe einen Abänderungsantrag ein. Angesichts des Umfangs bitte ich, Herr Präsident, diesen Antrag vervielfältigen und im Saal verteilen zu lassen, sodaß ich nur mehr den wesentlichen Kern verlesen muß. (Die Rednerin referiert kurz über § 3 Abs. 5 und Art. II Abs. 1 des Antrages; der gesamte Antrag hat nachstehenden Wortlaut.)

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