Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 175

haltigen Eindruck, daß sie mehr ein sprachpolizeiliches Unterfangen war und nicht wirklich versucht hat, den Sinn und die Absicht des Gesetzes zu verstehen.

Übrigens: Würden wir den vorliegenden Abänderungsantrag nicht einbringen und verabschieden, dann bliebe eine vom Verfassungsdienst übersehene wichtige Aufgabe unerfüllt, nämlich die, das verfassungsmäßige Inkrafttreten festzuhalten.

Ein wesentlicher Hinweis noch: Es war die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zu berücksichtigen, und daher hat sich das Gesetzeswerk zu dieser Komplexität entwickelt. Und so dick ist es nur, Herr Kurzmann, weil wir bis zur Beratung des Ausschusses von der Staatsdruckerei keine gedruckte Vorlage bekommen konnten, sondern nur das Manuskript der Sektion, wofür ich mich ausdrücklich bedanke. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Dr. Brinek hat auf einen Abänderungsantrag Bezug genommen und ihn zum Teil auch verlesen. Der Abänderungsantrag hat einen eher außergewöhnlichen Umfang. Ich habe daher ihrem Ersuchen entsprechend veranlaßt, daß der Antrag vervielfältigt und an die Mitglieder dieses Hauses verteilt wird. Er steht mit in Verhandlung.

Ich erteile jetzt Frau Abgeordneter Dr. Povysil das Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.58

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Aufgrund der kurzen Redezeit möchte ich mich nur mit einem Detailproblem des Denkmalschutzgesetzes beschäftigen.

Wir sind in Österreich zu Recht sehr stolz auf unsere archäologischen Fundstätten aus der Zeit des Altertums, sei es nun Carnuntum oder Lauriacum oder Flavia Solva. Immer wieder wird bei innerstädtischen Bauarbeiten auf Reste, Mauerreste von Stadtanlagen aus dem Altertum gestoßen, die uns vor allem eines ermöglichen, nämlich eine archäologische Beweisführung für Lage und Aufbau der damaligen Siedlungsanlagen. Es gibt im Denkmalschutz durchaus ausführliche gesetzliche Bestimmungen, wonach bei Bauarbeiten diese Funde sofort sichergestellt werden müssen. Doch wie schaut eigentlich die Realität aus?

Nehmen wir das Beispiel Graz. Es gab im Bereich des alten Nordtors eine alte Anlage. An dieser Stelle wurde eine wunderschöne neue Hotelanlage errichtet. Es wurde schnell gebaut. Das Bundesdenkmalamt der zuständigen Landesregierung war voll ausgelastet. Die Zeit war zu knapp, um rechtzeitig einen Archäologen für dieses Bauvorhaben abzustellen. Das Bauvorhaben konnte daher auch nicht gestoppt werden. Das alte Nordtor beziehungsweise das Fundament des alten Nordtors wurde zugunsten der neuen Hotelanlage zerstört. Da klaffen eben trotz guter legistischer Maßnahmen Theorie und Praxis weit auseinander, Frau Ministerin. Denn solange nicht genügend Mitarbeiter und solange nicht genügend Budgetmittel vorhanden sind, um neue städtische Bauvorhaben kontinuierlich beobachtend zu begleiten, werden viele Kulturgüter beseitigt, um Bauvorhaben im Sinne der Bauherren nicht zu verzögern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Stadtarchäologen sind in der Folge bei ihrer Arbeit auf Vermutungen angewiesen, und der genaue archäologische Befund, der genaue archäologische Plan einer solchen Anlage geht verloren.

Im Sinne des Verständnisses unseres Landes als Kulturland, Frau Ministerin, möchte ich Sie daher auf diesen Mißstand aufmerksam machen, und ich ersuche Sie auch, die notwendigen personellen und budgetären Maßnahmen zur Abhilfe zu treffen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.00


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