Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 210

Wir werden daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel I Z 54a und Artikel II Z 21, 21a und 21b in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang, jetzt in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit.

Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird, samt Titel und Eingang in 1946 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht mit Mehrheit und ist daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist abermals die Mehrheit.

Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1947 der Beilagen.

Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um ein Bundesverfassungsgesetz. Ich stelle daher fest, daß das von der Bundesverfassung und der Geschäftsordnung vorgesehene Anwesenheitsquorum gegeben ist.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit.

Ich stelle ausdrücklich fest, daß die von der Verfassung vorgesehene Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Wir kommen daher gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls mit Mehrheit.

Ich stelle fest, daß auch in dritter Lesung die von der Verfassung vorgesehene Zweidrittelmehrheit gegeben ist. Der Gesetzentwurf ist daher in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1852 der Beilagen.


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