Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 211

Da dieser Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich fest, daß das von Verfassung und Geschäftsordnung vorgesehene Anwesenheitsquorum gegeben ist.

Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit. Daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieses erfolgt stimmeneinhellig.

Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Damit ist dieses Abstimmungsverfahren beendet.

31. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1093/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird (1950 der Beilagen)

32. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 154/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird (1951 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen zu den Punkten 31 und 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen zur Debatte.

Als Erstredner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

22.09

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Noch ein Präsident ist zu begrüßen, derzeit Vizepräsident und zukünftiger Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eines der wichtigsten Grundrechte einer parlamentarischen Demokratie. Teil des Rechtes auf freie Meinungsäußerung ist das Recht, die Stimme auch über ein Medium zu erheben beziehungsweise ein Medium herauszugeben und zu verbreiten. Es ist Aufgabe des Staates, für Medien, um sich artikulieren zu können, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Welchen Weg geht die Republik Österreich? – Es gibt die allgemeine Presseförderung, die hier nicht so sehr im Vordergrund steht, es gibt die besondere Presseförderung, die vom Initiativantrag betroffen ist, und eine ganz besondere Presseförderung, auf die ich dann noch zu sprechen kommen werde.

Worum geht es in diesem Initiativantrag? Anlaß für dessen Einbringung ist, daß die Tageszeitung "Der Standard" durch dieses Gesetz in einem Jahr nicht mehr in den Genuß der Förderung gekommen ist. Was besagt dieses Gesetz? – Es besagt, daß Tageszeitungen, deren Anzeigenteil 22 Prozent im Vergleich zum gesamten Umfang, zum redaktionellen Teil, nicht übersteigt, der besonderen Presseförderung unterliegen.


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