Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 220

fühl, der Empathie und der großen Umsicht von Geschäftsführung und allen Mitarbeitern zu verdanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Der heutige Gesetzentwurf ist meiner Meinung nach Ausdruck dieser Wertschätzung der guten Arbeit dieser Institution. Der von allen Parteien dieses Hauses getragene Gesetzesantrag sieht eine Ausweitung der Tätigkeit des Nationalfonds vor, und zwar dahin gehend, daß nunmehr auch Private Leistungen in den Fonds einbringen können sollen. Es können also private Firmen, die Entschädigungen an Opfer des Nationalsozialismus zu leisten haben, dies über die anerkannte Institution des Nationalfonds tun.

Einer ersten Umfrage, über die im morgigen "Kurier" zu lesen ist, zufolge sind auch einige Firmen bereit, dies zu tun. An uns, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liegt es nun, auf die Umsetzung dieses erfreulicherweise einhellig von allen Fraktionen getragenen Antrages aufmerksam zu achten und diese nachdrücklich einzufordern. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Kier und Mag. Stoisits.)

22.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.43

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist auf Initiative des Nationalrates eingerichtet worden und ist beim Nationalrat eingerichtet. In den erst vier Jahren seiner Tätigkeit hat er nicht nur selbst hohes Ansehen errungen, sondern viel zur Reputation Österreichs auf internationaler Ebene beigetragen. Aber was das wichtigste ist: Er hat durch seine Tätigkeit und seine Leistungen das Vertrauen von Zehntausenden Opfern des Nationalsozialismus in Österreich wiederhergestellt. Er hat vielen Menschen die Bindung zu ihrer alten Heimat, in der sie so grausam verfolgt worden sind, wiedergegeben. Der Nationalfonds ist daher absolut geeignet, auch eine neue Aufgabe zu übernehmen.

Ein Unrechtsregime wie der Nationalsozialismus hat viele Facetten. Es war nicht nur die damalige Staatsmacht, nicht nur die damalige Staatspartei, die NSDAP, die Unrecht getan hat, es waren am Unrecht auch private Institutionen, private Firmen direkt und indirekt beteiligt. Es ist erfreulich, daß Rechtsnachfolger solcher Firmen heute bereit sind, das Ihre zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit beizutragen. Der Nationalfonds ist ein ausgezeichnetes Instrument, um dabei mitzuwirken, was durch diese Änderung, die wir heute gemeinsam beschließen wollen, möglich gemacht wird, damit eben von jedem Rechtsträger Zuwendungen zur Gewährung von Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus und zur Unterstützung von Projekten vom Fonds entgegengenommen werden können und der Fonds zu diesem Zweck Verträge abschließen kann.

Meine Partei wird daher dieser Gesetzesänderung ebenfalls gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.45

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann namens meiner Fraktion beiden Vorrednern nur beipflichten. Der Nationalfonds ist eine hervorragende Einrichtung. Er hat sich in der Praxis bewährt, auch dank der umsichtigen Geschäftsführung, und es ist jetzt an der Zeit, seinen Anwendungsbereich gemäß dem gemeinschaftlichen Antrag auszudehnen.

Ich finde es auch sehr wichtig, daß diese Zuwendungen, die sogenannte belastete Firmen oder deren Rechtsnachfolger an den Fonds leisten, gerecht verteilt werden, denn es soll niemand aus


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