Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 222

1. die vom nationalsozialistischen Regime direkt oder als Folge des nationalsozialistischen Regimes indirekt aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder auf Grund des Vorwurfes der sogenannten Asozialität verfolgt worden oder auf andere Weise Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts geworden sind oder das Land verlassen haben, um einer solchen Verfolgung zu entgehen; oder die als Altösterreicher indirekt als Folge des nationalsozialistischen Regimes aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder auf Grund des Vorwurfes der sogenannten Asozialität bis einschließlich 1948 aus ihrer angestammten Heimat auf dem Gebiet des ehemaligen Österreich-Ungarn ausgesiedelt oder vertrieben worden sind oder dieses Gebiet verlassen haben, um einer Verfolgung zu entgehen; oder die zum Zwecke der Landbeschaffung für militärische Anlagen der Deutschen Wehrmacht in Österreich zwangsausgesiedelt worden sind; die

a) am 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft – als Altösterreicher die Staatsbürgerschaft eines zumindest zum Teil auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn gelegenen Staates – und einen Wohnsitz in Österreich – als Altösterreicher einen solchen auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn – oder

b) bis zum 31. März 1938 durch etwa zehn Jahre hindurch ununterbrochen ihren Wohnsitz in Österreich – als Altösterreicher auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn – gehabt haben beziehungsweise in diesem Zeitraum als Kinder von solchen Personen in Österreich geboren worden sind, oder

c) vor dem 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft – als Altösterreicher die Staatsbürgerschaft eines zumindest zum Teil auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn gelegenen Staates – oder ihren zumindest zehnjährigen Wohnsitz dortselbst verloren haben, weil sie wegen des unmittelbar bevorstehenden Einmarsches der Deutschen Wehrmacht das Land – als Altösterreicher den betreffenden zumindest zum Teil auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn gelegenen Staat – verlassen haben, oder

d) als Kinder von solchen Personen im Konzentrationslager oder unter vergleichbaren Umständen auch in Österreich geboren worden sind;

an Altösterreicher aus dem Gebiet des ehemaligen Österreich-Ungarn, ausgenommen das Gebiet der Republik Österreich, jedoch nur, wenn sie am 27. April 1995 österreichische Staatsbürger gewesen sind oder ihren Wohnsitz in Österreich gehabt haben; und

2. an Personen im Sinne der Z 1, die vom nationalsozialistischen Regime direkt oder als Folge des nationalsozialistischen Regimes indirekt in der Zeit vom 13. März 1938 bis 15. Mai 1955 durch staatliche Organe oder auf andere Weise zu Dienstleistungen gezwungen oder zwangsverpflichtet wurden und dafür kein angemessenes Entgelt erhielten.

3. § 2 Abs. 3 lautet:

(3) Der Fonds kann auch Projekte unterstützen, die direkten und indirekten Opfern des Nationalsozialismus zugute kommen, der wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner direkten und indirekten Opfer dienen, an das nationalsozialistische Unrecht und an das Unrecht der Entrechtung und Verfolgung von Altösterreichern und ihrer Aussiedlung und Vertreibung aus ihrer angestammten Heimat als mittelbare Folge des nationalsozialistischen Unrechts erinnern oder das Andenken an alle diese Opfer wahren.

4. Die bisherigen Z "1" und "2" erhalten die Bezeichnung "5" und "6".

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Die Restredezeit Ihres Klubs, Herr Abgeordneter Dr. Kier, beträgt 18 Minuten. – Bitte.


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