Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 230

Diese Grundlage war notwendig, weil in vielen Bereichen Rechtsunsicherheit bestanden hatte. Die Rechtsunsicherheit konnte mit diesem Gesetz beseitigt werden. Bestes Beispiel für Rechtssicherheit ist die Schaffung des Salmonellenbekämpfungsprogramms, aber auch des BVD-Programms.

Nicht zuletzt wird diesem Gesetz große Bedeutung in Richtung der Konsumenten beigemessen, weil dadurch auch ein wesentlicher Anteil an Rechtssicherheit und Sicherheit beim Nahrungsmittelkauf für den Konsumenten gegeben ist.

Die Kofinanzierung durch die EU ist durch dieses Gesetz ebenfalls gegeben – und damit selbstverständlich auch ein volkswirtschaftlicher Vorteil in Richtung Finanzierbarkeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist ein traditionelles Rinderexportland und bekannt für seine gute Qualität und den im internationalen Vergleich hohen Veterinärstatus. Mit diesem Gesetz können weitere Programme auf freiwilliger Basis entwickelt werden, die zwar viele Mühen und Anstrengungen kosten, aber in einigen Jahren wieder Früchte tragen werden.

Hohes Haus! Ich bedanke mich bei allen, die an dieser Gesetzwerdung mitgearbeitet haben, vor allem bei den Beamten im Ministerium. Eine Zusammenarbeit, wie es sie bei dieser Gesetzwerdung gegeben hat, wünsche ich mir auch in Zukunft! (Beifall bei der ÖVP.)

23.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.

23.19

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es war wirklich etwas "schlimm" – wie Sie es genannt haben –, Herr Kollege "Arzt 1", was Sie da von sich gegeben haben. (Abg. Mag. Posch: Das war eine Krüger-Rede!) Es hat – und das kann man eigentlich mit großem Stolz vermelden – insbesondere in der letzten Legislaturperiode, aber vor allem in den letzten sieben bis acht Jahren eine ganze Fülle von Gesetzesänderungen zum Schutz, zum Vorteil und zum Vorzug der Konsumentinnen und Konsumenten gegeben.

Ich darf nur auf ein paar davon verweisen: die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz, die Änderungen im Bankwesengesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Reisebürosicherungsverordnung, Versicherungsvertragsrecht, Bauträgergesetz, Teilzeitnutzungsgesetz, das Verbot von Pyramidenspielen, Maklergesetz. Ich könnte diese Gesetze noch in einer langen Reihe fortsetzen, bis hin zum gestern beschlossenen – was Ihnen offensichtlich auch entgangen ist – EWAG, in dem es um die doppelte Preisauszeichnung bei der Euro-Umstellung geht.

Es gibt offensichtlich auch noch andere Bereiche, in denen konsumentenrelevante Gesetze beschlossen werden. Insbesondere unter Verbraucherschutzministerin Barbara Prammer ist da ein gewaltiger Schub vorwärts gemacht worden. (Beifall bei der SPÖ.)

Trotzdem zeigt der Bericht zur Lage der Verbraucher auch deutlich auf, wo es für die Konsumentinnen und Konsumenten noch etwas zu tun gibt. Da gibt es natürlich eine ganze Reihe von Bereichen, weil sich auch der Markt und die Marktbedingungen durch wirtschaftliche, technische und auch wissenschaftliche Neuerungen rasant verändern.

Der Bericht, der nun vorliegt, ist eine sehr repräsentative und wichtige Bestandsaufnahme, aus der auch hervorgeht, wo wir als Gesetzgeber aktiv werden müssen. Wir stellen fest – auch das zeigt der Bericht zur Lage der Verbraucher auf –, daß gerade Schutzbestimmungen, gesetzliche Bestimmungen, Rechte, die dem Konsumenten zustehen, vom Konsumenten deshalb nicht eingeklagt werden, weil die Kosten einer Klage oder das Risiko, das damit verbunden ist, entweder die wirtschaftlichen Verhältnisse übersteigt oder in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden steht.

Deshalb halte ich die Tätigkeit der Konsumentenschutzstellen – der Arbeiterkammer, des Vereins für Konsumenteninformation – für so wichtig, ihre Beratungstätigkeit, die Vertretung, die


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