Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 38

Und obwohl es nicht Aufgabe des Bundes ist, haben wir eine erste Tranche von 600 Millionen Schilling plus 50 Prozent von den Ländern, also 1,2 Milliarden Schilling, und eine zweite Tranche von 600 Millionen Schilling aus Bundesmitteln – nicht in unserem Aufgabenbereich – zur Verfügung gestellt. Bereits mit der ersten Tranche konnten 19 000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden.

Für die Vergabe der zweiten Tranche gibt es eine Entschließung des Nationalrates, die besondere Schwerpunkte setzt: zum Beispiel Betreuung für Kinder unter drei Jahren, aber auch für Schulkinder oder zum Beispiel bedarfsgerechte Öffnungszeiten. (Abg. Dr. Schmidt: Von Entschließungen, Herr Bundeskanzler, haben wir nichts!)

Es müssen auch neue Wege gegangen werden. Von der Gemeindestruktur her zum Beispiel ist es wichtig, daß wir gemeindeübergreifende Kinderbetreuungsprojekte unterstützen, daß wir besonders Betriebskindergärten unterstützen. Die Länder – und auch das ist klar – werden unsere Beträge verdoppeln müssen, um den Frauen eine Chance zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wissen auch, daß das Arbeitsmarktservice selbst, obwohl dies gar nicht seine originäre Aufgabe ist, sehr viel an Zuschüssen, Wiedereinsteigerinnenhilfe zum Zwecke der Leistbarkeit von Kinderbetreuung und so weiter leistet. Diese Ausgaben haben sich vom Jahr 1996 mit 198 Millionen Schilling bis zum Jahre 1998 auf 268 Millionen Schilling erhöht. Das betrifft nur die Ausgaben, die das AMS für die Kinderbetreuung leistet.

Ich glaube, daß es wichtig wäre, daß wir gemeinsam auf allen Ebenen die Verantwortungsträger auch in den Ländern und Gemeinden auffordern, diesem Ziel auch tatsächlich nachzukommen.

Weil Sie es schon angesprochen haben: Es gibt auch den Vorschlag für ein Berufsbild "Tageseltern" mit entsprechender Grundqualifikation, Weiterbildung und auch Umsteigemöglichkeiten in andere verwandte Berufe. Es ist dem Nationalrat im Dezember 1998 davon berichtet worden. Aber Sie wissen, daß die Implementierung des Berufsbildes Tageseltern natürlich nicht auf Bundesebene vorgenommen werden kann, sondern in die Kompetenz der Länder fällt, die dieser Thematik eher zurückhaltend bis ablehnend gegenüberstehen. Die bisherigen Verhandlungen haben hier kein positives Ergebnis gebracht.

Wir werden aber nicht aufgeben, wir werden weiterkämpfen! (Abg. Dr. Graf: Das ist parlamentarische Demokratie!) Ja, das ist parlamentarische Demokratie! (Abg. Dr. Graf: Sie haben mehr Redezeit als alle Fraktionen zusammen! Das ist parlamentarische Demokratie!) Da muß man eben kämpfen, wenn man ein Ziel erreichen will. Und ich kann Ihnen sagen, Frau Dr. Schmidt: Wir werden kämpfen! (Beifall bei der SPÖ.)

Was Kollektivvertragsverhandlungen betrifft: Es finden zum Beispiel zurzeit Kollektivvertragsverhandlungen für Tageseltern zwischen der Bundesvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe und dem ÖGB statt. Damit sollen bundesweit unterschiedlich gehandhabte Anstellungsbedingungen und Ausbildungsvorschriften vereinheitlicht werden. Ich glaube, daß die Schaffung so eines bundeseinheitlichen Standards mit entsprechender sozial- und arbeitsrechtlicher Absicherung der betreuenden Personen – vordringlich wieder Frauen, um es ganz offen zu sagen – ein ganz wichtiges Ziel ist, das wir durchsetzen müssen.

Zur Frage 26:

Frau Dr. Schmidt! Die Probleme mit den Alleinerzieherinnen sind uns sehr wohl bewußt, und wir wissen, daß diese Probleme besonders gravierend sind. Erkennen Sie an, daß es einen kleinen Schritt in dieser Richtung gibt mit der Regelung, daß nunmehr auch Mütter, die den Vater ihres Kindes nicht angeben, einen Zuschuß zum Karenzgeld beziehen können. Aber wir haben noch keine Einigung erzielt. Ich bin aber der erste, der sagt: Diese Ungerechtigkeit, daß ein Kind, das beide Elternteile hat, die Chance hat, zwei Jahre hindurch von seinen Eltern betreut zu werden, während ein Kind, das nur einen Elternteil hat, dadurch diskriminiert und benachteiligt wird, daß es nur eineinhalb Jahre die elterliche Betreuung genießen kann, muß beseitigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)


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