Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 37

hier im Hohen Haus behandelt werden wird, tatsächlich wieder einen gewissen Beitrag dazu wird leisten können.

Grundgedanke für die erwähnte Regierungsvorlage ist zum Beispiel eine flexible Gestaltung des Karenzurlaubes für Mütter und Väter – im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile.

Es sind folgende konkrete Regelungen vorgesehen: eigenständiger Anspruch auf Karenzurlaub für Väter (Abg. Dr. Schmidt: Karenzzeit!) – auf Karenzzeit für Väter; verzeihen Sie, political incorrect, da haben Sie recht –; flexible Meldefristen, das heißt Einführung eines zweiten Meldezeitpunktes; Möglichkeit der zweimaligen Karenzzeitteilung zwischen Mutter und Vater – Mindestdauer drei Monate –; Möglichkeit einer gleichzeitigen Karenzzeit für Mutter und Vater – Höchstdauer ein Monat – beim erstmaligen Wechsel der Betreuungspersonen; Möglichkeit, einen Teil der Karenzzeit aufzusparen und diesen bis zum siebenten Geburtstag beziehungsweise bis zum Schuleintritt des Kindes in Anspruch zu nehmen; Karenzzeitmindestdauer von sechs Monaten für Adoptiveltern.

Ich glaube, daß das noch nicht das Traumziel ist, aber sehr wohl wesentliche Schritte in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile sind. All diese Schritte sind durch eine verstärkte Übernahme von Versorgungsverantwortung auch durch Väter möglich.

Aber das ist nicht das Ende, Frau Dr. Schmidt. Ich glaube, daß die Forderung nach der Verankerung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt des Kindes mit Rückkehr-recht auf einen Vollzeitarbeitsplatz eine völlig berechtigte Forderung ist und umgesetzt werden sollte. Und wir werden uns auch sehr stark dafür einsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist nämlich eine Maßnahme, die es beiden Elternteilen vereinfachen würde, ihrer Berufs- und Familienaufgabe gerecht zu werden, und die insbesondere für die Frauen die Chance, nach der Karenzzeit im Erwerbsprozeß bleiben zu können, deutlich erhöhen würde.

Es gibt noch keine Einigung dazu, mehr kann ich Ihnen leider nicht berichten, aber es ist ein Wunsch, der umgesetzt werden sollte.

Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt! Ich denke auch an den verstärkten Ausbau von Frauenförderplänen, die ja auch Männer in den Betrieben mit einbeziehen. Je eher die Betriebe ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Menschen nicht nur in ihrer Berufsrolle sehen, sondern auch zur Kenntnis nehmen, daß sie gleichberechtigt ihre Berufs- und Familienaufgaben wahrnehmen wollen, desto eher wird es zu einer gerechten Aufteilung der Erwerbs- und Versorgungsarbeit und damit auch zu einer Chancengleichheit für Frauen kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Fragen 21 bis 25:

Ich glaube, es dürfte sich schon herumgesprochen haben, daß wir die Forderung des Frauen-Volksbegehrens nach qualitativen Kinderbetreuungseinrichtungen voll und ganz unterstützen. Was nützt denn einer jungen Frau ihre gute Ausbildung, wenn auf der anderen Seite der Kindergarten zu Mittag oder über Mittag schließt? Das ist eine Frotzelei von vielen Frauen, wenn man ihnen sagt: Bilde dich gut aus, entwickle dich in deinem Beruf!, wenn es dann nicht die Mindestform von Vereinbarkeiten gibt.

Daher muß es unser Ziel sein, daß wir einen Qualitätsstandard für Kinderbetreuungseinrichtungen festlegen, wenn wir tatsächlich Chancen für die Frauen umsetzen und realisieren wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man von Wahlfreiheit spricht, dann ist genau das, dieses Nichtvorhandensein von guten Kinderbetreuungseinrichtungen, ein Zwang, der auf die Frauen ausgeübt wird. (Abg. Dr. Schmidt: Darum geht es ja!) Wie soll man die Wahlfreiheit für Frauen umsetzen, wenn man sie auf der anderen Seite in einen bestimmten Lebensweg hineinzwingt. Diesen Zwang wollen wir beseitigen und daher gute Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stellen. (Abg. Dr. Schmidt: Was haben Sie dafür getan?)


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