Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 50

Dort, wo es allerdings Zurückhaltung gibt, sehr geehrte Frau Abgeordnete, ist hinsichtlich der Beurteilung der kurzfristigen Machbarkeit. Sie wissen, für eine Regierungsfraktion, einen Regierungsvertreter ist es besonders wichtig, die Finanzierbarkeit im Auge zu behalten, und ich sage Ihnen, der Kinderbetreuungsscheck als langfristige Vision ist eine wichtige familienpolitische Vorstellung – die Konzeption dafür stammt ja auch von meiner Fraktion, und ich bin dankbar dafür, daß Sie sie übernommen haben –, aber das, was jetzt machbar ist, gewissermaßen als erste Stufe in Richtung des Kinderbetreuungsschecks, ist die Ausweitung des Karenzgeldes auf alle Frauen dieses Landes, das "Karenzgeld für alle". (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses "Karenzgeld für alle", meine sehr geehrten Damen und Herren, ist mit 840 Millionen Schilling pro Jahr finanzierbar. Dazu braucht es keine Steuererhöhungen, diese Mittel sind im Familienlastenausgleichsfonds vorhanden. Hiefür bedarf es auch deutlich weniger Mittel als für das heute auch von Ihnen, Herr Bundeskanzler, andiskutierten Projekt eines einkommensabhängigen Karenzgeldes. Das würde ungleich mehr Mittel beanspruchen – nach unseren Schätzungen zumindest 4 Milliarden Schilling –, wenn man die Werte zugrunde legt, die die Frau Frauenministerin einmal genannt hat, nämlich durchschnittlich 7 740 S, die das Karenzgeld dann ausmachen würde.

Das muß man gegenüberstellen: 840 Millionen Schilling für das "Karenzgeld für alle", für das einkommensabhängige Karenzgeld zumindest 3,8 Milliarden Schilling.

Ich darf hinzufügen: Der Finanzminister hat sich dazu positiv geäußert, allerdings mit dem Verweis darauf, daß es in Schweden andere Steuersätze gebe, die er dann unter Umständen auch für Österreich ins Auge fassen würde.

Ich möchte mich bei der Frau Abgeordneten Schmidt ausdrücklich dafür bedanken, daß sie heute hier nicht undifferenziert in Bausch und Bogen alle Punkte des Frauen-Volksbegehrens für machbar und auch in ihrem Sinne stehend qualifiziert hat, weil ich glaube, daß, sosehr man mit vielen Zielvorstellungen einverstanden sein soll und kann, ein differenziertes Herangehen allemal besser ist.

Frau Abgeordnete Bauer von meiner Fraktion hat schon darauf verwiesen, daß insbesondere das Recht auf Teilzeitbeschäftigung und die Verlängerung der Behaltefrist zwar gut klingen, aber allzu leicht zum Selbstfaller für Österreichs Frauen werden könnten. (Beifall bei der ÖVP.) Diese Weisheit beziehe ich jetzt nicht aus meinem eigenen Erfahrungsschatz, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern Gespräche mit vielen Personalchefs und -chefinnen aus relevanten Unternehmungen Österreichs haben gezeigt, daß derlei Dinge wesentlich besser auf die Ebene von Betriebsvereinbarungen passen; dort kann und soll man so etwas tun. Wenn das eine gesetzliche Vorgabe wird, dann trifft es ja wiederum vor allem die Frauen, denn wer nimmt denn heute Teilzeit in Anspruch? – Es sind zu weit mehr als 90 Prozent die Frauen. Und das ist unter Umständen ein weiterer Einstiegsnachteil zusätzlich zu denjenigen, die Frauen beim Inanspruchnehmen von neuen Beschäftigungen heute schon haben.

Also ich bedanke mich ausdrücklich dafür, weil wir wirklich auch Ihrer Auffassung sind: Diese beiden Punkte sollte man nicht umsetzen. Das wäre nicht nur nicht frauenfreundlich, sondern das wäre gegen die Interessen der Frauen, und das wäre nicht gut.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war seitens des Liberalen Forums auch davon die Rede, daß es ein dramatisches Defizit in Österreich, was die Zahl von Kinderbetreuungsplätzen betrifft, gebe. – Dem möchte ich energisch widersprechen, Frau Abgeordnete Schmidt. Ich gestehe Ihnen zu, es gibt hinsichtlich der qualitativen Ausstattung durchaus Probleme, etwa, was die Öffnungszeiten betrifft – weil jetzt die großen Ferien beginnen oder in Wien schon begonnen haben –, denn nicht jede Mutter Österreichs, auch nicht jeder Vater, hat neun Wochen Ferien. Wir wissen das alles. Also: Die täglichen Öffnungszeiten, die jährlichen Öffnungszeiten, all das sollte verbessert werden, und der Herr Bundeskanzler hat schon darauf verwiesen, daß ja auf Basis der Entschließung des Nationalrates die zusätzlichen Bundesmittel vor allem auch für Einrichtungen für die unter Dreijährigen und für die Schulkinder aufgewendet werden.


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