Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 62

Leben, speziell für Frauen, sind nach wie vor da, und diese zu beseitigen, war die Zielsetzung des Frauen-Volksbegehrens. Das haben wir selbstverständlich anerkannt, und wir haben uns auch bemüht, die Ungleichheiten in der Wirklichkeit sukzessive abzuschaffen. Da kann man aber auf verschiedene Weise vorgehen. Wie man dieses Ziel, das wahrscheinlich hier in diesem Haue unbestritten ist, erreicht, dafür gibt es mehrere und verschiedene Wege. Wir konnten eben nicht in allen Punkten dieselben Wege, wie im Frauen-Volksbegehren vorgeschlagen, gehen.

In der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir uns redlich bemüht, jene Dinge anzugehen, die es per Gesetz zu bereinigen galt, um eben noch bestehende Ungerechtigkeiten für Frauen zu beseitigen. Der Herr Bundeskanzler hat in seinen Ausführungen hier sehr ausführlich dazu Stellung genommen, und der Herr Familienminister hat ausgeführt, daß auch dort, wo Familie und Beruf für Frauen vereinbar gemacht werden soll, gesetzliche Änderungen zum Wohle der Frauen herbeigeführt wurden.

Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, weiters ausführen, daß wir auch im Justizausschuß mehrere Dinge für die Frauen erreichen konnten. Denken Sie bitte etwa nur an das Gesetz gegen Gewalt in der Familie, an die gesetzlichen Bestimmungen betreffend immateriellen Schadenersatz für mißhandelte Frauen – nicht nur für den Fall einer Körperverletzung, sondern auch für jenen der erlittenen Kränkung. Es ist das der einzige Fall, wo es in der österreichischen Rechtsordnung eine Abgeltung für immateriellen Schaden gibt.

Weiters haben wir ein Eherecht beschlossen, das von einem partnerschaftlichen Prinzip geprägt ist. Auch in diesem konnten wir Ungerechtigkeiten Frauen gegenüber beseitigen. So gibt es jetzt beispielsweise einen Rechtsanspruch auf Unterhalt in Geld für Frauen.

Wir haben auch in bezug auf das Scheidungsrecht darauf geachtet, daß Frauen, die sich der Kindererziehung widmen, nach einer Scheidung nicht im Regen stehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters konnten wir folgendes erreichen – und darauf bin ich stolz –: Der Opferschutz ist, und zwar auf ÖVP-Initiative, in die Justizdebatte gebracht worden. Und wir haben weiters erreicht, daß eine Therapie für mißhandelte Frauen von der Krankenkasse bezahlt wird.

Keine Frage: Darüber hinaus sind weitere Reformen notwendig, und zwar insbesondere im Hinblick auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Absicherung jener Frauen, die sich der Kindererziehung widmen, sowie in bezug auf ein ungleiches Lohnniveau. Aber da, Frau Ministerin Prammer, sind Sie säumig. Diesbezüglich liegen schon die längste Zeit Anträge der ÖVP vor, die Sie aber nicht behandeln wollen. Es ist also nicht so, daß nur Anträge der Opposition vorlägen, die mangels Mehrheitsfindung nicht behandelt werden, sondern auch ÖVP-Anträge finden bedauerlicherweise beim Koalitionspartner keine Zustimmung. Ich erwähne in diesem Zusammenhang beispielsweise das Thema Neufestsetzung, Neubewertung der Arbeit beziehungsweise das Pensionsproblem bei Frauen, die nicht beziehungsweise nicht ausreichend lange erwerbstätig waren. All das ist bitte ungelöst!

Wir schlagen ein Versorgungsausgleichsmodell vor, ein Modell, das vom Leitgedanken getragen ist, daß beide Ehepartner an den während der Ehe erworbenen Anwaltschaften zu gleichen Teilen teilhaben. Damit würden Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit auf eine Stufe gestellt und pensionsrechtliche Anwaltschaften in die aufzuteilende Masse bei der Scheidung einbezogen.

Dieses Modell kennt man in Deutschland bereits seit Ende der siebziger Jahre; die Schweiz geht darüber hinaus und begründet über das Splitting sogar einen Rechtsanspruch.

Wir haben dieses Modell eingebracht. Bedauerlicherweise hat es zum Thema "pensionsrechtliche Absicherung der Frauen" seitens des Koalitionspartners nicht einmal Gesprächsbereitschaft gegeben. Ich hoffe, daß es bei den nächsten Koalitionsverhandlungen – mit welchem Partner auch immer – eine Bedingung der ÖVP sein wird, daß das kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.31


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