Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 109

weil es daher tatsächlich manchmal, in dem einen oder anderen Fall, dem Verbrechen einen falschen Vorsprung gibt, weil eben nicht verwirklicht werden kann, was hohe Polizeibeamte gelegentlich fordern, nämlich daß die Polizei vor dem Täter am Tatort sein soll.

Ich habe in der Diskussion damals zu meinem Diskussions-Visavis gesagt – ich nenne den Namen nicht, weil das hier keine Rolle spielt –: Glauben Sie, daß ich die Polizeibeamten in meine Wohnung einziehen lassen werde, damit sie auf jeden Fall, auch wenn ich nicht anwesend bin, vor dem Täter am Tatort sind, falls jemand einbrechen wollen sollte? – Ich werde vielleicht ab und zu meine Schlösser supervidieren lassen, aber ich will nicht, daß die Polizei bei mir wohnt, nur damit sie vor dem Täter am Tatort ist.

Genau diese Fragen sind in ihrer politischen Dimension zu untersuchen, und zwar in diesem Fall unvermeidlicherweise. Denn glauben Sie mir: Wenn Marcus Omofuma nicht gestorben wäre, wäre es auch in diesem Fall wieder gelungen, die Sache zu verschweigen, zu vertuschen, zu verniedlichen und so zu tun, als ob nichts gewesen wäre. Und das Opfer wäre plötzlich ein Täter gewesen, weil man ihm vorgeworfen hätte, daß es mutwillig Polizeibeamte verleumdet hat.

Ein Toter kann nicht verleumden, er ist ein stummer Zeuge auf Dauer! Deswegen sollte auch der Innenminister daran interessiert sein, daß durch eine lückenlose Untersuchung geklärt wird, was damals wirklich Sache war. Dies auf die Gerichte abzuschieben, ist feige. Selbstverständlich hat das Ganze vielleicht auch einen strafrechtlichen Gehalt. Es kann sein, daß die drei mutmaßlichen Täter – die übrigens niemals in Untersuchungshaft genommen wurden und die alle Möglichkeiten dieser Welt hatten, zu verdunkeln und sich zu verabreden; die Aussagen sind ja auch erkennbar verabredete Aussagen; so annähernd gleichlautende Aussagen von drei Personen, die einzeln vernommen werden, haben mich immer fasziniert – auch im strafrechtlichen Sinne schuldig sind.

Das ist aber eine andere Baustelle, das ist nicht die politische Dimension. Denn niemand unterstellt dem Innenminister, daß er da in einen Kriminalfall verwickelt ist. Was hier zu untersuchen ist, ist seine politische Verantwortung. Wäre es ihm zumutbar gewesen, durch Anweisungen in seinem Ressort so etwas nicht möglich zu machen? – Hätte er gleich nach dem Vorfall auf diesen Aspekt hin eine Äußerung abgegeben und nicht nur von einem tragischen Fall gesprochen – denn tragisch ist es allemal, wenn ein Mensch stirbt –, dann wäre er politisch glaubwürdig gewesen.

Sie kämpfen natürlich in diesem Fall hauptsächlich um sein Image, und Sie sagen mir wahrscheinlich bald, wenn Sie reden werden: 80 Prozent der Bevölkerung sind ganz glücklich darüber. (Abg. Parnigoni: Für eine kurze Rede waren es trotzdem 9 Minuten!) Ich glaube nicht wirklich, daß 80 Prozent der Menschen glücklich darüber sind, wenn der Tod eines Menschen deswegen in Kauf genommen wird, weil man bessere Quoten hat. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Parnigoni: Sie haben auf alle Fälle Ihr Wort nicht gehalten!)

20.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Herr Abgeordneter Leikam zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.43

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Antrag des Liberalen Forums auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Sache Omofuma wird ja nicht zum ersten Mal gestellt. Er ist heute um einen Punkt erweitert worden, weil es gestern beziehungsweise vorgestern tatsächlich einen Vorfall bei der Polizei gegeben hat, der äußerst bedauerlich ist, der nicht vorkommen dürfte und den niemand mehr bedauert als der für das Innenressort zuständige Innenminister.

Aber das ist ein Antrag, der eigentlich so ziemlich alles enthält, was im Innenressort an Verantwortung gegeben ist. Es geht quer durch den Keller – möchte ich beinahe sagen – des Innenministeriums. (Abg. Dr. Kier: Im Keller liegen Leichen!) Der Antrag hat vor allen Dingen einen sehr bemerkenswerten Hinweis in der letzten Zeile, Herr Abgeordneter Kier. Da steht nämlich drin, daß der Antrag noch vor dem 3. Oktober erledigt werden sollte.


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