Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 111

Leikam: Das sollten Sie schon dem Gericht überlassen! – Abg. Haller: Die Unschuldsvermutung muß für Beamte auch gelten!)

Es geht nicht um 30 000 Beamte des Innenministeriums, Herr Kollege. Es geht um die Spitzen des Innenministeriums. Es geht um die politische Verantwortung der Spitzen dieses Innenministeriums. Und in diesen zehn Wochen, die jetzt vergangen sind, haben diese Spitzen nichts anderes getan als verdunkelt, vertuscht, verabredet und Ablenkungsmanöver gestartet. Das ist der eigentliche Skandal! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum. – Abg. Parnigoni: Das ist eine gröbliche Unterstellung, Herr Professor, die Ihrer nicht würdig ist!)

Ein Rechtsanwalt sagte im österreichischen Fernsehen, daß in einem anderen Fall – wenn das ein Zivilverfahren wäre und wenn es um eine Firma ginge, die nichts anderes als das getan hätte –, alle Beteiligten in Untersuchungshaft wären. In diesem Falle natürlich nicht! Den Spitzen des Innenministeriums ... (Abg. Parnigoni: Das ist Ihrer nicht würdig!) Herr Kollege, das lasse ich mir von Ihnen nicht sagen, was meiner würdig ist oder nicht!

Würdig ist es vielleicht, daß den Spitzen des Innenministeriums das Verfassungsrecht unbekannt zu sein scheint. Und wenn sie es schon kennen, dann ignorieren sie es. (Abg. Parnigoni: Das sind gröblichste Unterstellungen!) Sie wissen vielleicht nicht, daß die Menschenrechtskonvention Teil der österreichischen Verfassung ist. Und wenn sie es tun, dann ignorieren sie es.

Vielleicht könnte man auch erwarten, daß die Spitzen des Innenministeriums Urteile österreichischer Gerichte kennen. Ich erinnere Sie an das Urteil in Graz, in dem ausdrücklich verboten worden ist, was da passiert ist. Nein, die Spitzen des Innenministeriums kennen das nicht! Oder wenn sie es kennen, dann ignorieren sie es. Das halten Sie nicht für aufklärungsbedürftig?

Es paßt dazu, meine Damen und Herren – insbesondere von der SPÖ –, es paßt dazu, wenn der Innenminister die Adresse der Familie Omofuma nicht kennt – so sagt er selbst –, sondern sich bemüßigt fühlt, das Schreiben – es ist von einer Art, die ich nicht näher qualifizieren möchte, nennen wir es "Beileidsschreiben" – an den Rechtsanwalt der Familie Omofuma zu richten, den Rechtsanwalt Dr. Zanger; der gleiche Innenminister, der wohl wissen könnte, daß vorher Gespräche darüber stattgefunden haben, ob die Familie Polizeischutz braucht oder nicht. Unsere gute Geheimpolizei, Staatspolizei, schlichte Polizei weiß nicht, wo die Familie Omofuma sich aufhält, wo die Angehörigen sich aufhalten? – Das ist doch wirklich ... Zu beurteilen, was das ist, überlasse ich Ihnen.

Für mich ist das – unter Anführungszeichen – "nur" eine Geschmacklosigkeit. Aber daß Sie sich mit der impliziten Zustimmung der ÖVP weigern, dieses Verhalten der Spitzen des Innenministeriums durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß aufklären zu lassen – mir ist es egal, mit welcher Frist, ich pfeife auf den 3. Oktober –, das ist ein politischer Skandal! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

20.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Schließlich ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.51

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt mir wirklich fern, vom Herrn Innenminister irgend etwas abzuwenden. Es liegt mir auch fern, von ihm einen Untersuchungsausschuß abzuwenden. (Abg. Öllinger: In dieser Frage schon gerne!) Aber in diesem Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Liberalen und von den Grünen, ist es doch wirklich eine Frage der Gerichte, zu überprüfen, ob diese drei Beamten fahrlässig gehandelt haben oder ob ihnen ein Verschulden irgendwelcher anderer Art – vorsätzlicher Art und so weiter – vorgeworfen werden kann. Es ist doch nicht eine politische Verantwortung, die diesen Beamten zur Last gelegt werden kann. (Abg. Smolle: Wir wollen die Handlungen des Innenministers untersuchen!)

Herr Abgeordneter Van der Bellen! Eines möchte ich Ihnen auch sagen, weil Sie sich darüber beklagen, daß die drei Beamten nicht in Untersuchungshaft sind. In vielen anderen Fällen, die


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