Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 112

hier schon diskutiert worden sind, waren Sie die allerersten, die sich darüber mokiert haben, daß in Österreich die Untersuchungshaft viel zu schnell und viel zu leichtfertig verhängt wird. Jetzt plötzlich rufen Sie nach der Verhängung der Untersuchungshaft, obwohl dafür die Gründe nicht vorhanden sind. Denn es liegt keine Fluchtgefahr vor, es liegt keine Tatbegehungsgefahr vor, weil die Beamten außer Dienst gestellt worden sind. Sie können das gar nicht mehr machen. (Abg. Smolle: Da war doch Verdunkelungsgefahr auf der Hand liegend! Da war eine Aktenlage der Beamten auf der Hand liegend! Das war offenkundig!)

Sie verlangen immer die strenge Bindung an das Gesetz, was auch richtig ist. Aber in diesem Fall, weil er gerade in Ihr Konzept paßt, wollen Sie, daß alle Gesetze über Bord geworfen und die Beamten ganz einfach in Untersuchungshaft genommen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir kennen ganz genau Ihre Absicht, die dahintersteckt. Sie wollen in Wirklichkeit – Ihr Antrag läßt das auch eindeutig erkennen – den Tod des Omofuma dazu benützen, eine andere Weichenstellung in der Fremdenpolitik zu erreichen. Sie wollen, in einem Aufwaschen sozusagen, gleichzeitig erreichen, daß keine Schubhaft mehr verhängt wird, daß nur noch das Gelöbnis angewandt wird (Abg. Smolle: Das sind doch Unterstellungen, Frau Kollegin! Das stimmt doch nicht!) – na selbstverständlich! – und auch, daß die Exekutive nicht mehr durchgreift. – Das können wir ja alles aus diesem Antrag herauslesen, den Sie eingebracht haben. (Abg. Öllinger: War das auch ein Durchgreifen?)

Wenn Sie dem Minister vorwerfen, daß er die Menschenrechte nicht beachtet, dann müssen Sie sich doch daran erinnern, wie der Minister erstens überhaupt reagiert hat. Zweitens war ... (Abg. Smolle: Schlögl verdient eine bessere Verteidigerin!) Bitte, die erste Konsequenz war doch die-jenige, daß er mit dem Sicherheitspolizeigesetz gleich den Menschenrechtsbeirat eingeführt hat, der ihn beraten soll. Der Minister kommt Ihnen ohnehin überall entgegen. Die karitativen Organisationen gehen in den Schubgefängnissen aus und ein, sie beraten die Schubhäftlinge, und der Menschenrechtsbeirat wird, wie gesagt, jetzt noch ein übriges dazu tun. Sie können sich wirklich nicht darüber beklagen, daß die Menschenrechte nicht eingehalten werden! (Abg. Smolle: Sie wurden ja nicht eingehalten!)

Meiner Meinung nach bezwecken Sie mit Ihrem ständigen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eindeutig nur, daß die bestehenden Fremdengesetze, die bisher halbwegs funktioniert haben, außer Kraft gesetzt beziehungsweise geändert werden. Diese Absicht ist auf alle Fälle verwerflich. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir stimmen nun ab, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kier und Mag. Stoisits auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. (Abg. Smolle – in Richtung der Abg. Dr. Partik-Pablé –: Das nennt man mit der linken Hand am rechten Ohr gekratzt, Frau Kollegin!)

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über Fristsetzungsanträge

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag, dem Innenausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 1081/A der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé betreffend Trendwende im Vollzug des Fremden- und Asylgesetzes eine Frist bis zum 15. Juli 1999 zu setzen.


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