Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 77

13.05

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): In meinem Croquis gibt es einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Feurstein und Genossen zu Artikel 2 § 9 Ziffer 11 und § 37. Ich bin nicht sicher, ob wir über diesen schon abgestimmt haben.

13.05

3Präsident Dr. Heinrich Neisser: Sekunde, Herr Abgeordneter! – Ich glaube, Sie haben recht. Ja, Verzeihung, das dürfte von mir übersehen worden sein.

Ich bringe jetzt folgendes zur Abstimmung: Die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Feurstein und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 § 9 Ziffer 11 und § 37 bezieht.

Ich lasse jetzt über diesen Abänderungsantrag abstimmen.

Wer dem zustimmt, möge ein Zeichen geben. – Das ist die Mehrheit, wobei die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Danke vielmals! Jetzt sind § 9 und § 37 abgestimmt.

Wir stimmen jetzt ab über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Feurstein und Genossen, der sich auf Artikel 2 § 60 Absatz 1 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ... (Abg. Dr. Kostelka: Den haben wir schon abgestimmt, Herr Präsident!) – Nein, da bin ich durch die Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Abgeordneten Dr. Khol unterbrochen worden.

Wir stimmen daher jetzt ab über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Feurstein und Genossen, der sich auf Artikel 2 § 60 Absatz 1 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich bei Vorhandensein der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden.

Schließlich stimmen wir ab über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen worden, und zwar bei Vorhandensein der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Wir kommen jetzt zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir stimmen jetzt ab über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz geändert wird, in 2029 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Feurstein, Dr. Krüger, Dr. Kier, Mag. Stoisits und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Feurstein, Dr. Krüger, Dr. Kier, Mag. Stoisits und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 11a Absatz 2 Ziffern 4 und 5 bezieht.


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