Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 90

menkonvention übernommen hat. In diesem Sinne kann ich die Antwort eines Kabinettsmitgliedes des Herrn Bundeskanzlers, nämlich des Pressesprechers, einfach nicht verstehen, der abschließend sagt: Sie bekommen kein Geld. – Das ist der erste Teil des Briefes.

Der zweite Teil lautet: Ich hoffe sehr, daß es gelingt, die von Ihnen skizzierte Gefahr einer Insolvenz und Einstellung des Sendebetriebes durch die Erschließung anderer Einkommensquellen und durch Reduzierung der Kosten zu bannen. – Zitatende. Das ist die einzige Antwort. Wir wissen aber, was solch ein Tagesprogramm tatsächlich kostet, denn der ORF hat es für die Bundesregierung errechnet; da sind wesentlich höhere Beträge vorgesehen.

In diesem Sinne ist auch in diesem Bereich für die derzeitige Bundesregierung, aber auch für die kommende leider noch sehr viel Arbeit übriggeblieben. Ich kann nur sagen: Glück auf und etwas mehr Mut! – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

13.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. – Bitte, Herr Staatssekretär.

13.59

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zunächst einmal möchte ich festhalten, daß die Bundesregierung die Initiative zur Neuregelung des Gebühreneinzuges begrüßt. Ich meine, daß das eine effiziente und moderne Art ist, die damit Anschluß an andere europäische Vorbilder findet.

Ich glaube, daß da der richtige Schritt gesetzt wurde, und zwar einerseits, um zu verhindern, daß es Schwarzseher in jenem Maße gibt, wie das derzeit der Fall ist, weil das denjenigen gegenüber ungerecht ist, die bisher Gebühren zahlen, und andererseits gibt es auch gewisse Vergünstigungen; der Mobilempfang soll nicht mehr gebührenpflichtig sein.

Als Kulturpolitiker begrüße ich natürlich ganz besonders die Entscheidung des ORF – dies wurde auch mir mitgeteilt –, daß jener Betrag, der aus der Refundierung der Gebührenbefreiung nun an den ORF fließt, für österreichische Filmproduktionen verwendet wird.

Das ist ein ganz wichtiges Anliegen für die Filmindustrie in Österreich, und das ist ein großer Sprung vorwärts, weil es zu Innovationen, zu einer dauerhaften Beschäftigung kommen wird und damit der ORF eine ganz wichtige kulturelle Verpflichtung übernimmt, nämlich den österreichischen Film über Auftragsproduktionen zu fördern. Diese Vorgangsweise ist aus kulturpolitischer Sicht sehr zu begrüßen.

Hinsichtlich des Entschließungsantrages darf ich seitens der Bundesregierung festhalten, daß wir einerseits die Ergebnisse dieser Enquete ganz gewissenhaft prüfen werden und daß wir derzeit bei der Installierung einer Expertengruppe sind, die aus Fachleuten besteht, die aus Ländern kommen, in denen es schon digitales Fernsehen gibt, in denen es einige, eben ausländische Fernsehanstalten gibt. Diesbezüglich werden schon seit einigen Jahren große Bemühungen unternommen. Wir versuchen, dieses Know-how in diese Expertengruppe einzubinden, um letztendlich zu einer Lösung zu kommen, die zukunftsorientiert und zukunftsweisend ist.

Hinsichtlich der Effizienz des Frequenzmanagements darf ich nur darauf hinweisen, daß wir uns mit dem Gedanken getragen haben – auch weiterhin tragen – und diesbezüglich auch mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in Verhandlungen stehen, die Frequenzfindung nach öffentlicher Ausschreibung auch privaten Unternehmen zu übertragen, um zu einer größeren Effizienz und zu einer größeren Transparenz zu kommen. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg. Ich habe das schon im Ausschuß gesagt.

Grundsätzlich zu begrüßen ist natürlich auch die Entscheidung, das Regionalradiogesetz dahin gehend zu ändern, daß auch die Mittelwelle davon umfaßt ist. Ich glaube, im großen und ganzen ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung mit richtigen Zeichen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.02


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