Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 124

Daß in dieses Kompendium die entsprechenden Amtsblätter der Europäischen Gemeinschaft im Wortlaut aufgenommen wurden, stellt dabei meiner Einschätzung nach eine zweckmäßige Form eines Gesamtüberblicks über die rechtlichen Grundlagen auf europäischer Ebene und eines vereinfachten Informationszuganges für die erforderliche Beratungsleistung dar.

Für die europäische Arbeitsvermittlung war dies eine wichtige und notwendige Unterlage, und es ist nachvollziehbar, sehr geschätzte Damen und Herren, daß die Berufsbilder systematisch durchgearbeitet und nicht nur, wie behauptet wurde, Amtsblätter kopiert wurden. Das ist erkennbar, weil in den Amtsblättern selbst die jeweiligen Vergleiche vermerkt wurden.

Für die Darstellung der Studie – und das möchte ich nicht verhehlen – wäre sicher auch eine andere Vorgangsweise, eine andere Aufarbeitung möglich gewesen. Trotzdem, so meine ich, ist es entscheidend, daß der Zweck der Arbeit erzielt wird, und dieser wurde mit dieser Studie erreicht – durch eben dieses Handbuch, das eine nachvollziehbare, nachschlagbare Bewertung und Beurteilung möglich macht.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich darf nun zur Beantwortung der noch offenen Fragen kommen, ohne diese noch einmal zu wiederholen.

Zur Frage 2b:

Es ist völlig unbestritten – das ist auch im Unterausschuß von mir und meinen Mitarbeitern so dargestellt worden –, daß ein Auftrag von "Euroteam" vorher nicht ausgeschrieben wurde, obwohl der Schwellenwert überschritten war. Die Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise ist § 80 Abs. 3 des Vergabegesetzes. Die Begründung wurde im Unterausschuß, aber auch im Akt ausführlich dargestellt und von der Innenrevision meines Ressorts überprüft. Mitglieder und ehemalige Mitglieder von "Euroteam" haben diesen Vorgang nicht beeinflußt; das möchte ich mit aller Deutlichkeit klarstellen.

Als Hauptargument im Rahmen dieser Vergabe ist die Gefahr einer für den Projekterfolg schädlichen Verzögerung zu nennen. Wären die Prognosen aufgegangen und 10 000 Jugendliche wären ohne Perspektive geblieben, hätte dies nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Systeme der sozialen Sicherheit gehabt, sondern auch – und das betrachte ich als ganz entscheidend – die persönliche Berufskarriere Tausender junger Menschen nachhaltig beeinträchtigt. Somit war die zusätzliche Akquirierung von Lehrstellen, die Erschließung zusätzlicher Branchen und die Entwicklung neuer Berufsbilder ein Gebot der Stunde, und es mußte schnell gehandelt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist unserer Einschätzung nach als angemessen zu beurteilen. Ich möchte bereits jetzt erwähnen – es wird Ihnen bekannt sein –, daß sowohl der Herr Bundeskanzler als auch ich den Präsidenten des Rechnungshofes nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich ersucht haben, eine Prüfung der Projekte und der Gruppe von "Euroteam" vorzunehmen, damit absolute Klarheit darüber herrscht, daß da korrekt, ordentlich und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde.

Zur Frage 6:

Dieser nicht ungewöhnliche Weg wurde gewählt, da vorab das Ausmaß der Inanspruchnahme der Hotline nicht absehbar war. In der Anfangsphase war ein internes Callcenter durch den Auftraggeber selbst eingerichtet. Vorsorglich wurde aber im Vertrag eine allfällige Weitergabe dieses Auftragsteiles an eine Ausschreibung nach ÖNORM 2050 gebunden und deshalb nicht vom Bund ausgeschrieben.

Zu den Fragen 7 und 8:

Eine allfällige gesellschaftsrechtliche Verbindung von TBK und "Euroteam" war, wie schon gesagt, zum Zeitpunkt der Ausschreibung dem BKA, aber auch dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht bekannt.


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