Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 155

Ich glaube, die Geschichte um das österreichische Bankgeheimnis und insbesondere um den einen Antrag, der seit Juni 1996 hier im Haus unbehandelt liegt – beziehungsweise wurde in mehreren Ausschüssen mehrmals versucht, diesen zu thematisieren oder zu behandeln, aber er wurde von den Koalitionsparteien, weil es ihnen unangenehm ist, über ein Thema zu sprechen, das den Finanzplatz Österreich betrifft, immer wieder vertagt, zuletzt vor einigen Monaten im Finanzausschuß des Hohen Hauses –, ist es schon wert, hier noch einen Versuch zu starten, vielleicht in der letzten parlamentarischen Auseinandersetzung dieser Periode eine Änderung der Haltung der Koalition herbeizuführen. Deswegen haben wir diesen Fristsetzungsantrag eingebracht, weil wir meinen, daß gerade auch das Beispiel der Getränkesteuer in Österreich zeigt, daß nunmehr die EU offensichtlich mit der Umsetzung ihrer Richtlinien ernst macht und es nur mehr eine Frage der Zeit sein kann, bis es auch hinsichtlich der Anonymität – ähnlich wie bei der Getränkesteuer; und wir werden dieser Tage noch einen Beschluß, wie ich vernommen habe, zur Getränkesteuer zu fassen haben – unter Umständen zu einer "überraschenden" Verurteilung, überraschend offensichtlich nur für die Koalitionsparteien, kommen wird, weshalb wir einen Handlungsbedarf sehen.

Bezüglich der Getränkesteuer werden wir in den nächsten Tagen offensichtlich – so habe ich das mitbekommen – einen Ausschuß für permanent erklären, falls doch die Entscheidung der Europäischen Union kommen sollte, damit wir schnell reagieren können. Das heißt aber, daß wir sehr wohl dann, wenn eine europäische Entscheidung vor dem EuGH ansteht, als Gesetzgeber zu reagieren haben. Zumindest ist das jetzt die Auffassung der Koalition.

Mit dem Bankgeheimnis war es immer anders. Da wurde uns vom Finanzminister permanent und in vollmundigen Mitteilungen hinsichtlich einer Beschlußfassung des Hohen Hauses in dieser Frage, wo es eigentlich nur darum gehen würde, das Bankgeheimnis zu verschärfen, um den Konsumenten, den Sparer vor dem Zugriff der Finanz, vor der Behandlung des Kreditinstitutes selbst, aber auch hinsichtlich seiner Einkommensverhältnisse besser zu schützen, erklärt: Wir dürfen als österreichischer Gesetzgeber so lange nicht entscheiden, solange ein Verfahren in Europa läuft, weil wir sonst dieses Thema negativ beeinflussen könnten. Und damit hat man es auf die lange Bank geschoben.

Die Getränkesteuer zeigt, daß es anders geht und auch anders gehen muß. Der Konnex zur Getränkesteuer ist meines Erachtens durchaus herzustellen, und daher tut es auch not, daß wir hinsichtlich der Anonymität einiges unternehmen, weil ein großes Budgetloch entstehen wird. Dieses Budgetloch wird man zu stopfen versuchen. Man wird sicherlich wiederum neue Steuerfindungsquellen seitens der Koalition orten, und da ist es schon wichtig, daß wir rechtzeitig für ein strenges Bankgeheimnis sorgen, damit dem in dieser Frage gierigen Finanzminister vielleicht etwas die Schärfe genommen wird.

Ich glaube nämlich, daß man dann sehr wohl wieder auf die Vermögensteuer zurückgreifen und diese wieder einführen wird, daß man sehr wohl die Sparbuchzinsen betreffend Einkommensteuertarif anpassen wird und daß man wahrscheinlich, um dieses Budgetloch zu stopfen, auch daran denken wird, die Einheitswertanhebung vorzunehmen – alles zu Lasten der Bürger, der Österreicherinnen und Österreicher, der Konsumenten. Ich glaube, daß wir spätestens dann, wenn es zu der Änderung im Getränkesteuerwesen kommt, auch eine Verschärfung des Bankgeheimnisses brauchen werden. Ansonsten wird es wahrscheinlich so sein, daß der Konsument weiterhin ungeschützt ist.

Ich glaube auch, daß es nicht die parlamentarische Übung sein kann, daß man einen Antrag drei Jahre lang nicht behandelt, daß man zu keiner Entscheidung findet. Wir brauchen in Österreich – egal, ob die Anonymität in Österreich als Spezifikum erhalten bleibt oder auch nicht – ein Bankgeheimnis von internationalem Format, so nach dem Muster der Schweiz oder Luxemburg, das letztendlich den Sparer vor vielen Belangen schützt, insbesondere vor seinem eigenen Kreditinstitut, aber auch vor dem Fiskus und der Finanzbehörde.

Ich glaube, das ist wichtig und notwendig, und wir müssen uns endlich zu einer diesbezüglichen Entscheidung durchringen, wenn wir den Finanzplatz Österreich erhalten wollen. Die Einführung der Aktiensteuer, die bereits beschlossen ist, ist ein weiterer Anschlag auf den Finanzplatz


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