Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 160

men könnten, das davon ausgeht, daß es Nummernkonten gibt, von denen selbstverständlich – von jedem einzelnen dieser Konten – die Führung der Bank, aber nicht die kleine Angestellte oder der kleine Mann am Counter weiß, wem dieses Konto gehört. Daher ist selbstverständlich im Falle von Geldwäsche, im Falle von kriminellen Handlungen, von Steuerhinterziehungen oder was auch immer, wenn ein richterlicher Befehl vorliegt, jedes einzelne Konto nachzuvollziehen. Das ist Sinn und Ziel des Antrages, und darum, so glaube ich, ist es richtig, über diesen Antrag zu diskutieren.

Fest steht – das muß auch ich hier als Oppositionsabgeordneter wiederholen –, es ist tatsächlich ein Skandal, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, wie Sie mit seriösen Initiativanträgen der Opposition, von welcher Partei auch immer sie kommen mögen, umgehen. Am 28. Juni 1996 Einbringung, am 28. November 1996 die erste Lesung und seither eine Fristsetzung am 27. Feber 1997 und die Vertagung im Finanzausschuß 1998. Ich halte das für keine kluge Vorgangsweise, weil Sie, wenn es stimmt – es stimmt auch, was Hagenhofer sagt, nämlich daß Anonymität und Bankgeheimnis zwei paar Schuhe sind –, diesen Antrag, der sich ausschließlich ums Bankgeheimnis dreht, jederzeit behandeln können.

Weil es heute schon in der Debatte gefallen ist, noch ein paar Worte zur Frage der Klage des Europäischen Gerichtshofes gegenüber Österreich (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe): Er hat ein Sparschwein in der Hand, Sie alle kennen ihn, unseren werten Finanzminister, und er wird die Anonymität mit allen Mitteln verteidigen. – Das wird ihm nichts nutzen, weil die Anonymität nicht ins europäische Rechtsgebäude paßt und weil heute etwas noch gar nicht diskutiert worden ist, nämlich die Frage der E-cash-Industrie, die Frage des Internet, die Frage des Zugangs über Datenleitungen zu Konten, auf denen dann auf einmal die Grenze von 200 000 S eine ganz andere Bedeutung bekommt. Denn 1 000mal eine Überweisung von 200 000 S zu tätigen, sind auch 200 Millionen Schilling.

Ich glaube, wir Österreicher sollten sehr wohl, wenn wir die Reputation des Bankplatzes Österreich aufrechterhalten wollen – und wir wollen das, wir profitieren davon, daß viele Menschen ihr Geld in diesem schönen Land anlegen –, erstens das Bankgeheimnis verschärfen. Der freiheitliche Vorschlag scheint mir eine brauchbare Alternative, eine diskutierenswerte Alternative im Finanzausschuß zu sein. Zweitens sollten wir von uns aus auf dieses veraltete Instrument der Anonymität verzichten, denn dann, wenn das Bankgeheimnis entsprechend verschärft wird, kann dies denselben Schutz bieten, ohne die Anonymität zu haben, die im Electronic Commerce zu einer tatsächlichen Bedrohung der Sicherheit des Bankplatzes Österreich wird. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt noch in dieser Debatte Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.37

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Kollege Stummvoll! Ich glaube, das ist nicht ganz richtig, daß sich die Geldwäscherichtlinie nur ein Ziel setzt, nämlich die Geldwäsche zu unterbinden, sondern, soweit ich mich erinnern kann, dort ist sehr wohl auch von der Anonymität der Kunden die Rede.

Jetzt wissen zwar Sie und ich, daß die Anonymität der Sparkonten zur Geldwäsche vermutlich sehr wenig taugt, allenfalls zum Parken schwarzen Geldes und so weiter. Das ändert aber nichts daran, daß die Geldwäscherichtlinie tatsächlich dieses Spezifikum des österreichischen Bankwesens energisch angreift. (Abg. Dr. Stummvoll: Aber das ergibt ja keinen Sinn, Herr Kollege Van der Bellen!) Das ist einer der Gründe, warum das vor dem EuGH wahrscheinlich nicht halten wird. (Abg. Dr. Stummvoll: Das kleine Sparbuch! Das ergibt keinen Sinn!)

Ja, aber mir brauchen Sie das nicht zu sagen. Das ist nun einmal Inhalt der Geldwäscherichtlinie. Ich halte es auch nicht für unverantwortlich, wegen einem zu erwartenden EuGH-Urteil jetzt etwas zu tun. Ich verstehe auch nicht, warum Sie eine Schwächung der österreichischen Position darin sehen. Wenn Sie das aber sehen, Herr Kollege Stummvoll, dann frage ich mich: Verhandeln Sie in den letzten Tagen nicht schon stundenlang mit der SPÖ wegen der Geträn


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