Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 252

bildung der Zolloptanten, die ja nur sechs Monate ausgebildet sind, und daß die Zollwachebeamten noch eine weitere Zusatzausbildung bekommen sollten. Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen, und ab Oktober wird mit der Vollausbildung dieser vertragsbediensteten Grenzgendarmen und der Zolloptanten begonnen. Damit ist, glaube ich, wieder ein weiterer Schritt gesetzt. Auch ein Versprechen, das der Innenminister diesen Beamten gegenüber abgegeben hat, wird dann in Erfüllung gehen.

Ich stehe nicht an, dem Herrn Bundesminister für Inneres, vor allem aber Herrn Brigadier Strohmeyer, der den Grenzdienst als Beamter mit aufgebaut hat, sowie allen Beamtinnen und Beamten, die an der Grenze Dienst machen – den Grenzgendarmen, den Polizisten, den Zollwachebediensteten und dem österreichischen Bundesheer –, meinen herzlichsten Dank auszusprechen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Zweytick.)

0.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich nunmehr der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Fiedler zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

0.52

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich vorerst bei den Vorrednern, welche ihre Anerkennung für die Tätigkeit des Rechnungshofes und vor allem für die Tätigkeit der Beamten des Rechnungshofes ausgedrückt haben, bedanken. Ich fasse diese Anerkennung, die darin zum Ausdruck gekommen ist, als Beweis dafür auf, daß sich der Rechnungshof auf dem richtigen Weg befindet und daß der Rechnungshof in der Zukunft diesen Weg weiter beschreiten soll. Ich kann Ihnen auch versichern, daß das Lob, das in den Worten der Vorredner zum Ausdruck kam, Ansporn für die Prüfer des Rechnungshofes – und natürlich auch für mich – ist, weiterhin eine derart qualitativ hochstehende Arbeit zu liefern und zum Gegenstand von Diskussionen hier im Hohen Haus machen zu können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

Hohes Haus! Ich möchte mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit auf einen einzigen der heute zur Diskussion stehenden Punkte in den Berichten des Rechnungshofes konzentrieren, und zwar auf die Frage der Freistellung von Bediensteten zur Unterstützung von Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten, die von mehreren Rednern angesprochen wurde und die darüber hinaus auch bereits in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt hat. Ich möchte, wie ich das im Ausschuß bereits getan habe, auch hier nochmals den Standpunkt des Rechnungshofes eindeutig klarstellen.

Der Rechnungshof hat im Zuge seiner Prüfung festgestellt, daß seit dem Jahre 1986 Bedienstete des Außenamtes für die Bundespräsidentenwahlen dienstfrei gestellt wurden. Es hat sich dabei um sogenannte Arbeitskräfteüberlassungsverträge gehandelt, die zwischen dem Bund einerseits und verschiedenen Einrichtungen andererseits, die dann diese Bediensteten im Wahlkampf den Bundespräsidentschaftskandidaten zur Verfügung gestellt haben, abgeschlossen wurden.

Der Rechnungshof hat weiters festgestellt, daß es für derartige Arbeitskräfteüberlassungsverträge keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen gibt, und die Tatsache, daß es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen gibt, ist Ausgangspunkt und Ursache für die Schwierigkeiten in der Beurteilung der gesamten Vorgänge. Es war daher auch der Rechnungshof darauf angewiesen, da es eben keine solchen eindeutigen gesetzlichen Grundlagen dafür gibt, Vergleiche, Analogien und theoretische Berechnungen anzustellen.

Die erste Auswirkung des Mangels an einwandfreien gesetzlichen Grundlagen besteht darin, daß ausschließlich die vertragliche Basis die Grundlage für die Beurteilung darstellt.

Die zweite Auswirkung des Mangels an einwandfreien gesetzlichen Grundlagen besteht darin, daß eine weite rechtliche Freiheit in der Gestaltung dieser Verträge besteht, also eine weite rechtliche Freiheit dahin gehend, vertraglich abzusprechen, was vom Arbeitsleihnehmer zu bezahlen ist, wann etwas von ihm zu bezahlen ist, ob Zinsen zu bezahlen sind, ob zu akontieren ist


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