Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 16

gehend lautet, daß es ein Pensionssplitting oder auch die Wahlmöglichkeit von Beitragszahlungen geben soll?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Entweder – oder. Ich würde einem Modell den Vorzug geben, das schon während aufrechter Ehe die sozialversicherungsrechtliche Stellung absichert. Ob dann eine Kombination dieses Aufbaus einer eigenen pensionsrechtlichen Anwartschaft mit einem Anwartschaftssplitting bei Scheidung gefunden werden kann, ist auch eine Frage der güterrechtlichen Situation und der Aufteilung des sonstigen Vermögens.

Isoliert, wie ich schon vorhin gesagt habe, würde ich das nicht als unserem System entsprechend sehen. Es kommt darauf an, ob man bereit ist, alle Vermögenswerte in die Aufteilung hineinzunehmen; dann kann man sicher auch darüber reden. Zweitens muß man auch darüber reden, ob das unabhängig vom Verschulden sein soll oder ob das nach dem Verschuldensprinzip geht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. Damit haben wir das erste Thema erledigt.

Die zweite Frage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Ofner – Bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

267/M

Häftlinge wie vieler Sprachen werden derzeit in den österreichischen Justizanstalten angehalten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Statistiken erfassen nicht die Anzahl der von Häftlingen gesprochenen Sprachen, wohl aber die Anzahl der Herkunftsländer der Häftlinge und die Anzahl jener Häftlinge, die keine beziehungsweise nur unzureichende Deutschkenntnisse haben.

Von den zum Stichtag 1. Feber 1999 eingesessenen 7 011 Insassen haben 1 810 – das sind 25,8 Prozent – nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besessen und kamen aus insgesamt 81 Staaten. Rund 850 Insassen der 7 011 – das sind etwa 12 Prozent der Gesamtinsassen – verfügen über keine beziehungsweise nur unzureichende Deutschkenntnisse.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Das deckt sich mit meinen Informationen. 81 Sprachen werden tatsächlich in den Justizanstalten gesprochen. Damit komme ich zu meiner Zusatzfrage: Wieviel kosten die Dolmetscher, die die Justiz im Jahr einsetzt? – Nach meiner Information handelt es sich um eine Summe in der Größenordnung von 200 Millionen Schilling oder ähnlich.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich habe jetzt nur jene Zahlen, die ich zum letzten Mal vorbereitet hatte, als die Frage gestellt worden war, welche Dolmetschkosten an den österreichischen Gerichten im Jahr 1998 angelaufen sind. Im übrigen sind natürlich 81 Staaten nicht 81 Sprachen, weil in vielen (Abg. Dr. Ofner: Aber 81 Sprachen sagt die Justizverwaltung!) Staaten Spanisch und in einigen Deutsch gesprochen wird. Also es reduziert sich. Ich schätze: auf zwischen 40 und 50. Aber es sind genug. (Abg. Dr. Ofner: Es gibt generell andere Länder, wo mehrere Sprachen gesprochen werden!) – Ja, also gut, ich würde sagen: ungefähr die Hälfte. Aber 40 bis 50 Sprachen sind auch genug.

Mir liegen nur die Dolmetschkosten bei den Gerichten vor; das sind nicht jene, die im Vollzug sind. Dabei haben die gesamten Dolmetschkosten im Jahr 1998 nahezu 49 Millionen ausgemacht. (Abg. Dr. Ofner: Zivil- und Strafrecht zusammen?)


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