Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, am Wort ist der Herr Minister!

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek (fortsetzend): Im Zivilrecht- und Strafrecht machte das knapp 40 Millionen aus, etwa 4,5 Millionen in Sozialsachen und 5 Millionen in anderen Rechtssachen. (Abg. Dr. Ofner: Danke, Herr Minister!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Murauer, bitte.

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie funktioniert die Übernahme der Strafvollstreckung in der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit? – Das Ziel ist die Reduktion der Belastung des Strafvollzuges durch Probleme mit ausländischen Strafgefangenen, natürlich die Reduktion der Kosten, aber auch die Möglichkeit der besseren Resozialisierung im Heimatstaat.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Die Strafvollstreckung kommt im wesentlichen aus administrativen Gründen natürlich nur dann in Frage, wenn ein gewisses Ausmaß an Strafe gegeben ist. Im Jahr 1998 hat Österreich in 54 Fällen andere Staaten um Übernahme der Strafvollstreckung ersucht; hingegen wurden nur 7 ausländische Ersuchen um Übernahme österreichischer Staatsbürger in den österreichischen Strafvollzug gestellt. Es ist also ein relativ kleines Kontingent, das die Strafe im Ausland oder umgekehrt – österreichische Straftäter im Ausland – im Inland verbringt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Immer wenn Wahlen sind, gibt es das Problem, daß zahlreiche Häftlinge in den Justizanstalten – in diesem Fall handelt es sich um U-Häftlinge – nicht die Möglichkeit haben, ihr demokratisches Recht, sich an Wahlen zu beteiligen, auszuüben. Werden Sie Vorsorge dafür treffen, daß das bei den diesjährigen Nationalratswahlen am 3. Oktober gewährleistet wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister! Sie entscheiden, ob Sie antworten wollen, da ich keinen Zusammenhang zu der Sprachenfrage erkennen kann. – Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Grundsätzlich haben wir diese Möglichkeit auch in der Vergangenheit eingeräumt. Ich werde mit meiner Strafvollzugssektion besprechen, ob das auch heuer gewährleistet ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Schmidt, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Anschließend an die Antwort betreffend jene Menschen, die sich in Haft befinden, die Sie nach Herkunftsländern beziffert haben, habe ich folgende Frage: Haben Sie die Zahlen von jenen Ausländerinnen und Ausländern präsent, die sich einerseits in Untersuchungshaft und andererseits in Strafhaft befinden? – Mich würde aufgrund dieser Zahlen vor allem interessieren, wie Sie dieses Verhältnis Untersuchungshaft – Strafhaft beurteilen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Das Verhältnis zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft beträgt zirka 25 : 75 Prozent, aber ich kann es Ihnen auch genau sagen, wenn ich es jetzt in meinen Unterlagen finde. Jedenfalls ist es gelungen, die früher sehr hohe Zahl an Untersuchungshäftlingen zu senken und auch zu konsolidieren. Richtig ist, daß natürlich im Rahmen der Untersuchungshaft der Ausländeranteil viel höher ist als ... (Abg. Dr. Schmidt: Dieses Verhältnis hat mich interessiert: Ausländer: Untersuchungshaft – Strafhaft!)

Der Ausländeranteil an allen Insassen in den österreichischen Justizanstalten liegt bei 25 Prozent, und der Ausländeranteil an den Untersuchungshäftlingen ist viel größer. Ich kann es Ihnen


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