Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 66

Um Verwechslungen oder Schwarzhandel mit Jungtieren zu unterbinden, sind die schriftlichen Aufzeichnungen über das Muttertier bis zur Kennzeichnung auch der Jungtiere aufzubewahren.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte.

12.25

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das österreichische Tierversuchsgesetz 1989 zählt international gesehen zu den modernsten und fortschrittlichsten. Im Rahmen der EU werden Angelegenheiten der Tierversuche durch die Richtlinie aus dem Jahre 1986 geregelt. Auch wenn die Umsetzung dieser Richtlinie 1989 noch nicht geboten war, bemühte sich der österreichische Gesetzgeber bereits damals, den Bestimmungen dieser EU-Richtlinie bei der Tierversuchsgesetzgebung Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus sind in diesem Gesetz die sachlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung von Tierversuchen im Vergleich zur EU-Richtlinie in vielen Punkten strenger gefaßt. Tierversuche sind nach österreichischem Recht nur sehr eingeschränkt zulässig, wenn keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen. Mit dieser Novelle zum Tierversuchsgesetz werden ergänzende Bestimmungen zur vollständigen und zweifelsfreien Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie und die Voraussetzungen für eine EU-einheitliche Statistik zur Vergleichbarkeit statistischer Daten geschaffen.

Ebenso müssen Angst, Schmerz und Leiden der Tiere minimiert werden. Die Tiere müssen aus Zuchteinrichtungen stammen und gekennzeichnet werden. Mit der vorliegenden Novelle zum Tierversuchsgesetz werden Tierversuche für Kosmetika grundsätzlich verboten, und dieses Verbot wird gegenüber dem EU-weiten Verbot in Österreich vorzeitig in Kraft gesetzt. Tierversuche sind nur bei bestimmten Indikationen statthaft und müssen genehmigt werden. Die EU-Statistik beinhaltet Anzahl und Arten der Versuchstiere und die Herkunft aus EU- oder Mitgliedsländern des Europarates.

Es ist wichtig, Tiere als Lebewesen und nicht als Sache zu betrachten. Ich persönlich kann mir schwer vorstellen, daß Tierversuche total vermeidbar sind. Auf allen medizinischen Kongressen wird über Forschungsergebnisse und dabei immer über Tierversuche berichtet. Tierversuche sind Ausfluß einer Güterabwägung für Mensch und Tier in der medizinischen und pharmazeutischen Forschung und Entwicklung zur Abwehr von Gefährdungen für Gesundheit und Umwelt und nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft noch unentbehrlich.

Österreich ist mit seiner Tierversuchsregelung vorbildlich. Laut österreichischer Tierversuchsstatistik hat sich in Österreich im letzten Jahrzehnt die Zahl der verwendeten Tiere von 1991 bis 1998 auf weniger als ein Drittel reduziert. Die Ursachen dafür sind die strengen Regelungen, eine zunehmend bewußte und verantwortungsvolle Haltung von Wissenschaftern, Forschern und Tierversuchseinrichtungen, eine restriktive Haltung aller zuständigen Behörden bei der Genehmigung von Tierversuchen sowie eine Förderung von Ersatzmethoden, wobei das Wissenschaftsministerium hohe Geldmittel dafür aufgewendet hat und die nachhaltige Verfolgung der drei "R", Reducement, Refinement und Replacement, dem Tierversuchsgesetz entsprechen.

Auch wir Sozialdemokraten sind absolut für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. In dieser Legislaturperiode war es allerdings trotz unseres Wunsches nicht durchführbar.

Es stimmt: Wenn der Tierschutz nicht beachtet wird – das haben wir gerade am Beispiel Großbritannien gesehen –, wenn Tiere nicht artgerecht gehalten werden, dann kann das nicht nur für Tiere, sondern auch für Menschen schwere Folgen haben, und daher werden wir weiterhin einem bundeseinheitlichen Tierschutz zustimmen und dafür sein.


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