Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 97

humorlos, das ist eigentlich das schlechteste, was man in der Politik sein kann. (Abg. Aumayr: Nein, nein, Herr Kollege! – Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner.) – Nein, ich habe nicht Sie gemeint, Herr Kollege Ofner, sondern Frau Kollegin Aumayr. Sie ist manchmal so bissig und verkrampft, und das ist eigentlich schade für sie. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich bin gerne bereit, Frau Kollegin, mein Urteil zu revidieren. Geben Sie mir bitte einen Anlaß dazu! (Beifall bei der ÖVP. – Dipl.-Ing. Schöggl: Frauenfeindliche Aussage!) – Herr Kollege Schöggl! Zu Ihnen fällt mir auch etwas ähnliches ein, damit Sie nicht sagen können, das sei frauenfeindlich. Das möchte ich auch gleich dazusagen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt dem eigentlichen Thema zuwenden. (Abg. Böhacker: Haben Sie zur Sache auch etwas zu sagen?) – Ich werde mich bemühen, wenn Sie mich nicht unterbrechen, Herr Kollege!

Ich glaube, es ist ein gelungenes Gesetz, das wir heute beschließen. Es war eine schwierige Materie. Auch ich möchte mich einleitend bedanken bei den Beamten sowohl des Verkehrsministeriums als auch des Finanzministeriums sowie bei den Experten der Verkehrsunternehmen, die mitgewirkt haben, und auch der Länder, die es durch ihre konstruktive und innovative Haltung letztlich doch geschafft haben, daß es zu einem Einvernehmen gekommen ist. Sie alle wissen, daß, wenn zu einem Gesetz Übereinstimmung von sowohl Bund, Ländern, Gemeinden, privater Wirtschaft als auch Staat gefunden wird, dies einer sehr umfassenden, sehr komplexen Problemlösung bedurfte. Noch einmal herzlichen Dank von meiner Seite dafür, daß es dazu gekommen ist.

Meine Damen und Herren! Die Neugestaltung des öffentlichen Verkehrs ist auch immer deshalb ein dringendes Anliegen, weil durch das derzeitige Finanzierungssystem sehr viel Geld für den Nahverkehr ausgegeben wird. Der öffentliche Verkehr kostet rund 27 Milliarden Schilling. Nur 7,5 Milliarden davon zahlen die Fahrgäste. Das heißt, wir haben da einen Kostendeckungsgrad von rund 27 Prozent. 11 Milliarden kommen vom Bund, der Rest von den Ländern, Gemeinden und vom Familienlastenausgleichsfonds.

Der Bund zahlt seinen Beitrag zum öffentlichen Personenverkehr in der Höhe von bisher 11 Milliarden Schilling jährlich in den kommenden zehn Jahren inflationsgesichert weiter, und er wird damit das Grundangebot dieses öffentlichen Verkehrs sichern. Das ist ein ganz wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen. Daß dies in diesem Gesetz festgeschrieben werden konnte und dadurch auch schon bei der Grundversorgung Kostenüberwälzungen auf die Länder und Gemeinden vermieden werden konnten, war letztlich ein entscheidender Grund dafür, daß Bund, Länder und Gemeinden dieser Gesetzesmaterie zustimmen konnten. (Beifall bei der ÖVP.)

Neue zusätzliche, über die Grundversorgung hinausgehende Nahverkehrsleistungen werden vom Bund mit bis zu 50 Prozent bis zu einer jährlichen Höchstsumme von 680 Millionen Schilling gefördert, wenn Länder und Gemeinden weitere 50 Prozent der Kosten decken.

Das heißt, es wird auch ein zusätzliches Angebot geschaffen, und Bund und Länder müssen gemeinsam zu je 50 Prozent dieses Angebot finanzieren.

Für die nächsten fünf Jahre werden die Länder vom Bund auch eine entsprechende degressive Abgeltung in der Höhe der bisherigen Verluste des Busverkehrs erhalten. Dafür stehen am Anfang 115 Millionen Schilling zur Verfügung, und diese Bundesmittel können von den Ländern in Eigenverantwortung für den Nahverkehr verwendet werden.

Da die Ansiedlung neuer Betriebe oft auch mit einem merkbaren Anstieg des Verkehrsaufkommens verbunden ist, werden Städte und Gemeinden das Recht erhalten, von neuen Verkehrserregern, also von Betrieben mit über 10 000 Quadratmetern Fläche, in denen erhöhter Kundenstrom zu erwarten ist, zum Beispiel eben Freizeitzentren oder Einkaufszentren, wo es also sehr viel Verkehrserregung gibt, eine entsprechende Nahverkehrsabgabe, eine Verkehrsanschlußabgabe einzuheben, die die Kosten für die Errichtung des öffentlichen Verkehrs zu diesen Betrieben abdecken soll.


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