Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 111

Beurteilung der Zuständigkeit? – Das sind die Fragen. Bitte geben Sie eine Antwort! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

15.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das trifft sich gut. Der Herr Bundesminister hat sich zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minister.

15.40

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zunächst mit der Beantwortung der Fragen des Herrn Abgeordneten Kräuter beginnen.

Was soll denn der zuständige Minister antworten, wenn ihn ein Abgeordneter fragt, der am Gesetz mitgearbeitet und diesem zugestimmt hat, ob er das Gesetz für vollzugsfähig hält? Hätte ich mit einem Nein antworten sollen? Gehen Sie nicht alle davon aus, daß sich ein Bundesminister, der ein Gesetz von Ihnen vorgelegt bekommt, bemüht, es umzusetzen? Das haben wir getan. Wir haben die Organisationsstruktur verändert, haben Dutzende Seminare abgehalten, sind zu Bezirkshauptmannschaften und Gewerbehörden ins Land gefahren und haben trainiert, gebildet; wir haben die erforderlichen Kompetenzklarstellungen getroffen. Hätte ich damals auf Ihre Anfrage geantwortet, daß die hier im Hause weit weg von den Vorstellungen meines Hauses getroffene Richtungsentscheidung im Mineralrohstoffabbau unvollziehbar ist, hätte ich mir wahrscheinlich etwas anhören können.

Ich stehe dazu: Ein Gesetz, das mir dieses Hohe Haus gibt, ist von meinem Ressort zu vollziehen. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn es Insuffizienzen gibt, dann werden wir darüber reden. Das wird zu begutachten sein. Dahin gehend hat man sich in der letzten Ausschußsitzung hier im Hohen Hause auch verständigt, daß das, was an rechtstechnischen Problemen zwischenzeitig – siehe Gutachten Universitätsprofessor Heinz Mayer – aufgetaucht ist, tatsächlich bald zur Diskussion gestellt wird. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt. Zur Erreichbarkeit der Behörde, zu den 20 Stunden. Wenn man die richtige Behörde angerufen hätte, wäre die richtige Behörde auch gleich zur Stelle gewesen. Ich muß mich nicht dafür entschuldigen, daß ein nicht mehr kompetenter Berghauptmann gesucht wurde, während die Montanbehörde in Wien erst am Sonntag, etwa einen Tag nach dem Vorfall, angerufen wurde und wir via Handy sofort alle erreichbar waren und der zuständige geologische Experte, der angefordert wurde, auch gleich Richtung Westen geflogen ist. Wo da eine Nichterreichbarkeit gesehen wird, das bitte ich mir zu erklären! Dafür, daß falsche Adressen angegeben werden, sind wir wohl wirklich nicht verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein dritter Punkt, weil wir notwendigerweise beide Unglücksfälle aus der letzten Zeit besprechen müssen. Wir haben einen Bergebescheid für Lassing erlassen. Wir haben uns mit dem Betrieb in diesem Punkt angelegt. Der Verwaltungsgerichtshof hat gesagt, daß das alte Berggesetz keine Basis für einen Bergebescheid bildet. Daher war meine Bitte an die Klubs, das Gesetz zu korrigieren. Ich sehe keinen Grund, mich bei irgend jemandem zu entschuldigen. (Abg. Dr. Grollitsch: Das ist ja unglaublich!)

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, daß der alte § 213 keine Basis für einen Bergebescheid bildet. Wenn wir daher nichts tun, dann passiert auch nichts. Man sollte eigentlich zu dem stehen, was man politisch zugesagt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Situation in Tirol. Was immer aus meiner Pressekonferenz im ORF-"Abendjournal" geschnitten wurde, ich stelle klar: Ich habe die Pressekonferenz damit begonnen, daß ich unsere Verantwortung für die derzeit bestehenden Bergbaue sehr wohl definiert habe. Ich habe gesagt, es hat nach dem Pingeneinbruch 1993 ein Gutachten des Büros Lesser/Feitzlmayr gegeben, das eine Sache für Tirol deutlich herausgestellt hat – ich darf daraus kurz zitieren –: daß in diesem Bereich Eiblschrofen aus verschiedenen Gründen – auch diese werde ich gleich nennen – erhöhtes Einsturzrisiko, direkte Felsbruchgefahr besteht. Als Gründe wurden angeführt die geologische Formation an sich, alte Bergbaue, der bestehende Bergbau und als vierter Punkt noch die aus der Geschichte überhängenden Felshänge. – Das waren die vier Gründe. Das


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