Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 112

wurde 1996 präsentiert. Dann gab es eine Fülle von Briefen aus dem Land, aus dem Bezirk, von Beteiligten, Interessenten und Betroffenen.

Da eben auch der bestehende Dolomitunterbergbau angeführt wurde, gab es ein Folgegutachten von Professor Schubert von der TU Graz, der herausstellen sollte: Gibt es eine Mutmaßung betreffend den untertägigen Abbau von Dolomit, der deshalb bei der Bundesbehörde ist, weil es nach dem damals geltenden Gesetz auf die Eignung von Dolomit und nicht seine Verwendung ankommt? Das zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Moser: Auf die Eignung und nicht auf die konkrete Verwendung kommt es an. Daher wurde jetzt dieses zweite Gutachten in Auftrag gegeben. Seither ist der Unterbergbau Dolomit eines der am strengsten kontrollierten Abbauwerke in Europa überhaupt. Es sind drei Unabhängige, die hier regelmäßig kontrollieren. Das ist auf der einen Seite Professor Schubert aus Graz, auf der zweiten Seite Professor Wagner, auf der dritten Seite die Bundesanstalt für Geodynamik. Da wird regelmäßig versucht, aufzuschlüsseln, ob ein Zusammenhang zwischen unten und oben besteht.

Dieses Gutachten von Professor Schubert war vor wenigen Wochen diskussionsreif fertig. Es hat dann im Mai ein Gespräch in Tirol auch mit Vertretern der Gemeinde vor Ort gegeben, bei dem der Landesgeologe noch drei Ergänzungswünsche geäußert hat, die in der Zwischenzeit eingearbeitet werden. Das Endgutachten von Professor Schubert wird in wenigen Tagen vorliegen. Das, was bisher für mich klar war, worauf ich mich auch gestern im Fernsehen bezogen habe, ist, daß nach menschlichem Ermessen ein Zusammenhang zwischen dem untertägigen Abbau und dem, was sich jetzt oben ereignet, nicht hergestellt werden kann, wenn sich in den nächsten Tagen an diesem Gutachten nichts ändert.

Daher: Ich habe nicht etwas gemutmaßt oder georakelt, sondern ich habe das, was mir an Informationen zur Verfügung stand, pflichtgemäß weitergegeben.

Eine letzte Bemerkung: Meine Damen und Herren! Wir diskutieren sehr oft die Frage, daß natürlich Berghaftung nur dann anwendbar ist, solange es noch einen Bergbaubetreiber oder eine Nachfolgeperson gibt. Solches ist uns für den Fall des mittelalterlichen Abbaus in Schwaz nicht bekannt. (Abg. Dr. Niederwieser: Die Habsburger!) Das hat nichts mit Arroganz zu tun. Das ist eine simple Feststellung, und nach der jetzigen Rechtsinterpretation, die auch mein Haus teilt, die uns auch gesagt wurde, ist in diesen Fällen die Verantwortung längst auf die Region, auf die Gemeinde übergegangen, da es sich nicht mehr um einen Bergbau handelt und auch kein ehemaliger Betreiber mehr vorhanden ist, den man dafür haftbar machen könnte.

Daher der Rückkehrschluß nochmals zum Ereignis in der Steiermark: Für uns ist der haftbare Betrieb Naintsch. Naintsch seinerseits ist wieder eine Tochter von Luzenac Frankreich. Luzenac wiederum ist eine Tochter der englischen Muttergesellschaft. Das heißt in jedem Fall, daß uns als Verhandlungspartner, als Kontrahent das österreichische Unternehmen gegenübersteht. Da helfen mir keine Internetauszüge, sondern ich habe es mit dem konkreten österreichischen Unternehmen zu tun.

Ich füge hinzu, daß gerade wir, die Österreicher, es waren, die bei der letzten WTO-Konferenz – wie auch bei der kommenden – gerade auf die Frage der Einhaltung der "Core-labour-standards" hingewiesen haben und dabei auf erheblichen Widerstand bei manchen Kollegen in der EU gestoßen sind. Das wird auch unsere Linie in der kommenden Verhandlungsrunde sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundesminister.

Damit haben wir die Besprechung der Anfragebeantwortung durch den Herrn Wirtschaftsminister durchgeführt.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 5908/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen jetzt zu einer weiteren Kurzdebatte. Sie betrifft die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit der Ordnungszahl 5908/AB.


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