Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 113

Auch in diesem Fall ist die schriftliche Anfragebeantwortung im Saal verteilt worden; es erübrigt sich daher eine Verlesung.

Wir können gleich in die Debatte eingehen, die nach den gleichen GO-Bestimmungen vor sich geht. Das heißt, Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé erhält das Wort für eine Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

15.49

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Als die Einführung des Pflegegeldes beschlossen wurde, war das sicher ein großer Schritt vorwärts für die Behinderten, die ja damit erstmals finanzielle Unterstützung bekommen haben. Das Pflegegeld verbesserte aber auch schlagartig die finanzielle Situation der Länder.

Jene Pflegebedürftigen, die in einem Heim untergebracht waren beziehungsweise sind, müssen ja 80 Prozent der Pflegevorsorge, die ihnen zusteht, sofort abliefern. Das heißt, das Geld ist ihnen gar nicht in die Hand gegeben worden, sondern es ist sofort den Heimen, die das Land betreibt, zugekommen. Das heißt also, man hat etwas in eine Tasche hineingesteckt und aus der anderen Tasche wieder herausgenommen. Zwischendurch hat man sich beweihräuchert und gesagt, wie großartig die Einführung der Pflegevorsorge ist und wieviel man für die Behinderten getan hat.

Es ist immer wieder verschwiegen worden, daß die Länder bei Einführung der Pflegevorsorge ganz ordentlich kassiert haben. Konkret weiß ich das von Vorarlberg. Dort sind es ungefähr 40 Millionen Schilling, die sich das Land durch die Pflegevorsorge erspart. In Wien werden es ungefähr 80 Millionen Schilling sein, die dem Land zugute kommen. Vor Einführung der Pflegevorsorge war es nämlich Ländersache, Heime zu betreiben oder privaten Heimträgern aus Landesmitteln eine Unterstützung zu geben.

Unsere Anfrage beschäftigte sich mit der Frage: Wie kann kontrolliert und sichergestellt werden, daß diese enorm hohen Geldbeträge, die nunmehr den Ländern für das Betreiben der Heime zur Verfügung stehen, so eingesetzt werden, daß den Pflegebedürftigen ein hoher Qualitätsstandard zur Verfügung gestellt wird?

Wir sind sehr enttäuscht gewesen, als wir die Anfragebeantwortung erhalten haben, denn die Frau Ministerin hat über unsere Anfragen – über unsere zwölf Anfragen! – nur sehr kursorisch und pauschal drübergewischt. Ich habe den Eindruck beziehungsweise den Verdacht, daß sie gar nicht gewußt hat, worum es uns eigentlich geht.

Frau Ministerin, wir haben ganz konkret gefragt, an welchen internationalen Qualitätsstandards Sie unsere Pflegeheime messen. Es gibt ja bereits eine internationale Norm: Länder, die in der Pflege der Alten und Behinderten bereits weiter fortgeschritten sind als Österreich, haben eine Norm entwickelt; diese heißt ISO 9000. In ihr sind die Qualitätskriterien verzeichnet. Darauf hat sich unsere Anfrage bezogen: Wie steht es in Österreich mit der Einhaltung dieser internationalen Qualitätsnormen?

Sie haben sich in Ihrer Anfragebeantwortung auf die Pflegevorsorgevereinbarung berufen, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde. Aber zum ersten ist das nicht das, was wir meinen, Frau Ministerin. Und zum zweiten möchte ich Ihnen auch zu bedenken geben, daß nicht einmal alle Bundesländer Österreichs diese Pflegevorsorge-Vereinbarung unterschrieben haben. Nicht alle Bundesländer haben diesen Artikel-15a-Vertrag unterschrieben. Was soll man eigentlich davon halten, wenn eine Pflegevorsorgevereinbarung zwischen Bund und Ländern zwar ausgehandelt wird, aber danach der Großteil der Bundesländer diese nicht einmal unterfertigt?

So hat beispielsweise Wien diesen Artikel-15a-Vertrag nicht unterschrieben, denn Herr Stadtrat Rieder – er gehört ja Ihrer Partei an, Frau Minister – sagt immer: Das brauchen wir nicht! Obwohl die Freiheitlichen schon etliche Male Anträge eingebracht haben, um sicherzustellen, daß auch in Wien die Heime, die vom Land betrieben werden, diesen Qualitätskriterien – also wenigstens jenen dieser Pflegevorsorgevereinbarung – entsprechen, hat Herr Rieder ganz einfach


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